Architektur · Paket 05

Pläne & Flächen

Bestandspläne und Wohnfläche in Düsseldorf

Wir messen Ihr Gebäude in Düsseldorf und Umgebung auf, zeichnen die Pläne und erstellen die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung. Für Verkauf, Vermietung, Finanzierung, Umbau oder Bauantrag.

  • Aufmaß vor Ort, auch ohne alte Pläne
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Wohnfläche nach WoFlV, Grundflächen nach DIN 277
Paket 05
Pläne & Flächen
Paket 05
Für:Eigentümer, Käufer, Vermieter, Hausverwaltungen
Bauort:Düsseldorf & Umgebung
Ergebnis:Bestandspläne und Flächenaufstellung
Erstgespräch:kostenlos
Planung:enschotec GmbH
Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf
Anlässe

Wann Sie Pläne und Flächen brauchen

Ob Verkauf, Mietvertrag oder Umbau: Am Anfang stehen verlässliche Maße.

Anlass 01

Verkauf

Aktuelle Grundrisse und eine nachvollziehbare Wohnfläche für Exposé und Besichtigung.

Anlass 02

Vermietung

Für Mietvertrag und Abrechnung: Ohne andere Vereinbarung werden Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a BGB).

Anlass 03

Finanzierung

Pläne und Flächenangaben, wenn Ihre Bank sie für den Kredit anfordert.

Anlass 04

Umbau & Bauantrag

Genaue Bestandspläne als Grundlage für Umbau, Anbau und Bauantrag.

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen

Vom Aufmaß bis zur fertigen Flächenaufstellung, aus einer Hand.

Aufmaß vor Ort

Wir messen Räume, Öffnungen und lichte Höhen in Ihrem Gebäude auf.

Grundrisse

Jedes Geschoss mit Räumen, Wänden, Türen und Fenstern.

Schnitte

Geschosse, Raumhöhen und Dachschrägen im Schnitt.

Ansichten

Fassaden mit Fenstern, Türen und Höhen.

Wohnflächen­berechnung

Raum für Raum nach der Wohnflächenverordnung, als nachvollziehbare Aufstellung.

Grundflächen nach DIN 277

Wenn Sie Grundflächen nach DIN 277 brauchen, rechnen wir danach.

Vorhandene Pläne prüfen

Alte Bauzeichnungen gleichen wir beim Aufmaß mit dem Bestand ab.

Grundlage für weitere Schritte

Darauf bauen Bauantrag, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Visualisierung und Energieausweis auf.

Ablauf

So läuft es ab

In fünf Schritten vom ersten Anruf zu Plänen und Flächenaufstellung.

  1. 01
    Schritt 1

    Erstgespräch

    Sie sagen uns, wofür Sie Pläne oder Flächen brauchen. Kostenlos am Telefon.

    Anlass · Umfang · Unterlagen

  2. 02
    Schritt 2

    Angebot

    Wir sichten vorhandene Unterlagen und nennen Ihnen die Kosten vorab, in der Regel als Pauschalangebot.

    Altpläne · Umfang · Pauschale

  3. 03
    Schritt 3

    Aufmaß vor Ort

    Wir messen Räume, Öffnungen und lichte Höhen auf, auch unter Dachschrägen.

    Längen · Höhen · Schrägen

  4. 04
    Schritt 4

    Pläne zeichnen

    Aus dem Aufmaß entstehen Grundrisse, Schnitte und Ansichten.

    Grundriss · Schnitt · Ansicht

  5. 05
    Schritt 5

    Flächen & Übergabe

    Wohnflächenberechnung nach WoFlV, auf Wunsch Grundflächen nach DIN 277. Sie erhalten Pläne und Aufstellung.

    WoFlV · DIN 277 · Übergabe

Gut zu wissen

Wohnflächen­berechnung nach WoFlV: die Regeln

Die Wohnflächenverordnung legt fest, was zählt, wie gemessen und wie angerechnet wird. Hier das Wichtigste, mit Links zum amtlichen Text.

Schnitt durch ein Dachgeschoss mit Dachschrägen: Bereiche mit einer lichten Höhe ab 2,00 m zählen voll zur Wohnfläche, von 1,00 m bis unter 2,00 m zur Hälfte, unter 1,00 m gar nicht.2,00 m1,00 m0 %50 %100 %50 %0 %
Legende:ab 2,00 m: voll1,00 bis unter 2,00 m: zur Hälfteunter 1,00 m: nicht angerechnet
Lichte Höhe unter der Dachschräge
Schnitt Dachgeschoss · § 4 WoFlV
Prinzipskizze

Anrechnung nach § 4 WoFlV

  • 100 %Räume und Raumteile ab 2 m lichter Höhe
  • 50 %ab 1 m bis unter 2 m lichter Höhe
  • 0 %unter 1 m lichter Höhe
  • 50 %unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume
  • 25 %Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel, höchstens 50 %

Was zur Wohnfläche gehört

  • § 2 Abs. 1 WoFlVAlle Räume, die ausschließlich zu Ihrer Wohnung gehören
  • § 2 Abs. 2 WoFlVAuch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören

Was nicht dazugehört

  • § 2 Abs. 3 Nr. 1 WoFlVZubehörräume wie Kellerräume, Abstell- und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen
  • § 2 Abs. 3 Nr. 2 und 3 WoFlVRäume, die die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ihre Nutzung nicht erfüllen, und Geschäftsräume

Wie gemessen wird

  • § 3 Abs. 1 WoFlVLichte Maße zwischen den Bauteilen, ab Vorderkante der Bekleidung
  • § 3 Abs. 2 WoFlVMitgerechnet werden etwa Fußleisten, fest eingebaute Gegenstände wie Öfen, Herde oder Badewannen und Einbaumöbel
  • § 3 Abs. 4 WoFlVGemessen wird im fertigen Wohnraum oder anhand einer geeigneten Bauzeichnung

Was außer Betracht bleibt

  • § 3 Abs. 3 Nr. 1 WoFlVSchornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen über 1,50 m Höhe mit mehr als 0,1 m² Grundfläche
  • § 3 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 WoFlVTreppen mit über drei Steigungen samt Treppenabsätzen, Türnischen sowie Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen oder höchstens 0,13 m tief sind

Wann die WoFlV gilt

  • § 1 Abs. 1 WoFlVVorgeschrieben, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet wird
  • § 5 WoFlVBis Ende 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung berechnet? Dann bleibt es dabei, bis bauliche Änderungen eine Neuberechnung erforderlich machen
  • DIN 277Norm für Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Danach rechnen wir, wenn Sie das brauchen

Stand: Oktober 2026. Grundlage ist der amtliche Wortlaut der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003. DIN-Normen sind bei DIN Media kostenpflichtig erhältlich. Was für Ihren Fall gilt, klären wir im Einzelfall.

Unterlagen

Was Sie bereitlegen sollten

Keine Pläne mehr da? Dann messen wir alles neu auf. Vorhandene Unterlagen helfen trotzdem.

Pläne auch für den Energieausweis

Den Bedarfsausweis berechnen wir anhand von Plänen oder eines Aufmaßes vor Ort.

Zum Energieausweis →
  1. 1

    Vorhandene Pläne

    Alte Bauzeichnungen, auch wenn sie unvollständig oder veraltet sind.

  2. 2

    Baugenehmigung und Baubeschreibung

    Falls vorhanden, aus Ihren Unterlagen oder der Bauakte.

  3. 3

    Teilungserklärung mit Aufteilungsplan

    Bei Eigentumswohnungen: Sie hilft zu klären, welche Räume zu Ihrer Wohnung gehören.

  4. 4

    Bisherige Flächenangaben

    Zum Beispiel aus Mietvertrag, Exposé oder einer früheren Berechnung.

  5. 5

    Zweck der Berechnung

    Wofür Sie die Flächen brauchen. Davon hängt ab, nach welcher Regel wir rechnen.

  6. 6

    Zugang zu allen Räumen

    Am Termin auch zu Keller, Dachboden und Nebenräumen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wohnflächen­berechnung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 454 286 0.

Was gehört zur Wohnfläche?

Nach § 2 WoFlV zählen alle Räume, die ausschließlich zu Ihrer Wohnung gehören, auch Wintergärten, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen. Zubehörräume wie Kellerräume, Waschküchen, Bodenräume, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht, Geschäftsräume ebenso wenig.

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Entscheidend ist die lichte Höhe (§ 4 WoFlV): Ab 2 Metern zählt die Fläche voll, ab 1 Meter bis unter 2 Metern zur Hälfte. Flächen unter 1 Meter werden nicht angerechnet.

Wie zählen Balkon, Loggia und Terrasse?

Gehören sie ausschließlich zu Ihrer Wohnung, zählen sie in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte (§ 4 Nr. 4 WoFlV). Unbeheizbare Wintergärten zählen zur Hälfte.

Zählt der Schornstein zur Wohnfläche?

Schornsteine, Vormauerungen, freistehende Pfeiler und Säulen bleiben außer Betracht, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben (§ 3 Abs. 3 WoFlV). Auch Treppen mit über drei Steigungen samt Treppenabsätzen und Türnischen werden nicht mitgerechnet.

Darf die Wohnfläche nach alten Bauplänen berechnet werden?

Nach § 3 Abs. 4 WoFlV ja, wenn die Bauzeichnung für ein bauordnungsrechtliches Verfahren gefertigt oder dafür geeignet ist und sich die lichten Maße daraus ermitteln lassen. Wurde abweichend davon gebaut, ist neu zu messen oder eine berichtigte Zeichnung zu verwenden.

Gilt die Wohnflächen­verordnung immer?

Vorgeschrieben ist sie nach § 1 WoFlV, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet wird. Für andere Zwecke klären wir vorab mit Ihnen, nach welcher Regel wir rechnen.

Wohnfläche oder Grundfläche nach DIN 277: Was brauche ich?

Das hängt vom Zweck ab. Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung, DIN 277 ist die Norm für Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Welche Berechnung passt, klären wir vorab mit Ihnen.

Ich habe keine Pläne mehr. Was nun?

Dann messen wir Ihr Gebäude vor Ort auf und zeichnen neue Bestandspläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Teilpläne oder Fotos helfen uns dabei.

Was kostet die Wohnflächen­berechnung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab, in der Regel als Pauschalangebot.

Brauche ich Pläne für den Energieausweis?

Nicht unbedingt: Den Bedarfsausweis berechnen wir anhand von Plänen oder eines Aufmaßes vor Ort. Mehr dazu auf unserer Seite zum Energieausweis.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Im Raum Düsseldorf, Neuss, Hilden, Monheim am Rhein, Langenfeld, Leverkusen und Umgebung. Wir kommen persönlich zu Ihnen vor Ort.

Architektur

Alle Leistungspakete

Sie beauftragen einzelne Pakete oder alles aus einer Hand. Den Überblick finden Sie auf der Seite Architektur.

Ziel & Kontakt

Genaue Pläne, verlässliche Flächen.

Schildern Sie uns kurz, wofür Sie Pläne oder Flächen brauchen. Vorhandene Pläne oder Fotos bringen Sie gern zum kostenlosen Erstgespräch mit.

Kostenloses Erstgespräch

Am Telefon klären wir Anlass und Umfang.

Kosten vorab

In der Regel als Pauschalangebot.

Persönlich vor Ort

Zuhause in Düsseldorf, in der ganzen Region im Einsatz.

Alles aus einer Hand

Architektur, Energieberatung und Schornsteinfeger unter einem Dach.

0211 454 286 0 · info@enschotec.de
Mo–Do 7–16 Uhr, Fr 7–14:30 Uhr

    Name

    Telefon

    E-Mail

    Objekt

    Worum geht es?

    Ihr Vorhaben

    Pläne & Flächen