Sie entscheiden, wer kehrt, prüft und misst
Die vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten darf jeder Betrieb ausführen, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist. Sie können uns beauftragen – oder Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Das erledigen wir für Sie
- Kehren und Überprüfen von Schornstein, Abgasleitung und Feuerstätte
- Abgaswegüberprüfung mit CO-Messung bei Öl und Gas
- Messungen nach der 1. BImSchV – erstmalig und wiederkehrend
- Formblatt und Bescheinigungen für Ihren Nachweis
§§ 1, 2 und 4 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Das bleibt beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- Feuerstättenbescheid: welche Arbeiten bis wann § 14a SchfHwG
- Kontrolle der Eigentümerpflichten, Kehrbuch § 13 SchfHwG
- Bescheinigung über Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit, wo Landesrecht sie vorsieht § 16 SchfHwG
- Prüfung nach dem Einbau dichter Fenster oder Außentüren § 1 Abs. 8 KÜO
Hoheitliche Aufgaben – diese übernehmen wir nicht.
Quellen: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) §§ 1, 2, 4, 13, 14a, 16; Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) § 1; Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) §§ 14, 15. Stand Oktober 2026.
Vom Kehren bis zur Sanierung
Kehren und Überprüfen
Schornstein, Abgasleitung, Feuerstätte
Messungen
Abgas, Emissionen, Kohlenmonoxid
Brandschutzberatung
An Ihrer Feuerungsanlage
Schulungen
Sicherheit und moderne Heiztechnik
Nach Schornsteinbrand oder Störung
Schäden beheben, Anlage wieder sicher
Vom Bescheid bis zum Nachweis
- 1Bescheid ansehenWelche Arbeiten, bis wann?
- 2Termin vereinbarenInnerhalb Ihrer Frist
- 3Arbeiten vor OrtKehren, prüfen, messen
- 4FormblattVollständig ausgefüllt
- 5NachweisAn den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Zwei Meister – ein Team aus Düsseldorf
Bei uns arbeiten zwei Schornsteinfegermeister mit ihrem Team: Martin Haider und Mitgründer Andreas Ehlert.
- 1995Andreas Ehlert macht sich selbstständig – zuvor im Schornsteinfegerbetrieb seines Vaters
- 2010Martin Haider besteht die Gesellenprüfung als Bundessieger
- 2015Martin Haider wird Meister im Schornsteinfegerhandwerk
- HeuteÜber 100 Jahre Schornsteinfegererfahrung im Betrieb
- Schornsteinfeger
- Energieberatung
- Architektur
- Lüftung
Ich kenne Herrn Haider und sein Team von Enschotec als Schornsteinfegermeisterbetrieb in Düsseldorf-Unterbilk und bin wirklich froh, so kompetente Fachleute in der Nähe zu haben.
Schornstein, Heizung und Haus zusammen gedacht
Wir kommen aus dem Schornsteinfegerhandwerk. Darum sehen wir Heizung, Abgasführung und Gebäudehülle zusammen.
Kurz erklärt
Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?
Ja, für die vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten. Ausführen darf sie jeder Betrieb, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist (§ 2 Abs. 1 SchfHwG). Sie können also uns beauftragen oder Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Welche Arbeiten sind das?
Das Kehren und Überprüfen von Abgasanlagen wie Schornstein und Abgasleitung, von Heizgaswegen der Feuerstätten sowie von notwendigen Verbrennungsluft- und Abluftanlagen (§ 1 KÜO). Dazu kommen die Messungen an Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV. Welche Arbeiten für Ihr Haus gelten, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid.
Was macht weiterhin der Bezirksschornsteinfeger?
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt und übt hoheitliche Tätigkeiten aus. Er erlässt zum Beispiel den Feuerstättenbescheid mit den Arbeiten und Fristen, führt das Kehrbuch und kontrolliert, ob Eigentümer ihre Pflichten erfüllen (§§ 8, 13, 14a SchfHwG). Diese Aufgaben übernehmen wir nicht.
Wie läuft der Nachweis an den Bezirksschornsteinfeger?
Nach den Arbeiten füllen wir das Formblatt und die Bescheinigungen vollständig aus und geben sie Ihnen – oder senden sie in Ihrem Auftrag an Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (§ 4 Abs. 3 SchfHwG). Abzusenden sind die Unterlagen spätestens 14 Tage nach den Arbeiten. Ankommen müssen sie spätestens 14 Tage nach Ablauf der Frist im Feuerstättenbescheid (§ 4 Abs. 2 SchfHwG).
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Mängel, die bis zum Fristende im Feuerstättenbescheid nicht behoben sind, vermerken wir im Formblatt. Ihre Behebung ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sechs Wochen nach Fristende nachzuweisen. Droht unmittelbare Gefahr für die Betriebs- und Brandsicherheit, melden wir den Mangel unverzüglich der zuständigen Behörde und dem Bezirksschornsteinfeger (§ 5 SchfHwG).
Wie oft muss gekehrt oder überprüft werden?
Das hängt von Brennstoff, Bauart und Nutzung ab (Anlage 1 KÜO). Zum Beispiel wird eine raumluftabhängige Gasfeuerstätte einmal im Kalenderjahr überprüft, eine raumluftunabhängige einmal in jedem zweiten Kalenderjahr; eine regelmäßig in der üblichen Heizperiode benutzte Feuerstätte für feste Brennstoffe wird dreimal im Kalenderjahr gekehrt. Ihre Fristen stehen im Feuerstättenbescheid.
Wann muss eine neue Heizung gemessen werden?
Bei einer neuen oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage, für die die 1. BImSchV Anforderungen festlegt, innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme (§ 14 Abs. 2 1. BImSchV). Auch diese Messung darf ein Schornsteinfeger Ihrer Wahl machen – zum Beispiel wir.
Was muss ich dem Bezirksschornsteinfeger mitteilen?
Unverzüglich und schriftlich oder elektronisch: Änderungen an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, den Einbau neuer Anlagen, die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen und die dauerhafte Stilllegung. Nach einem Eigentumswechsel meldet sich der neue Eigentümer mit Namen und Anschrift (§ 1 Abs. 2 SchfHwG).
Neue Fenster eingebaut – was ist zu beachten?
Lassen bauliche Maßnahmen wie der Einbau fugendichter Fenster oder Außentüren eine Änderung der Verbrennungsluftversorgung oder der Abgasführung erwarten, muss danach der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüfen. Veranlassen muss das unverzüglich nach Abschluss der Maßnahmen, wer sie unmittelbar veranlasst hat (§ 1 Abs. 8 KÜO).
Was kostet der Schornsteinfeger bei Ihnen?
Das hängt von Ihren Anlagen und den Arbeiten ab. Sie bekommen vorab ein Angebot, in der Regel als Pauschale; das Erstgespräch am Telefon ist kostenlos.
Termin unverbindlich anfragen
Wir melden uns zeitnah. Das Erstgespräch am Telefon ist kostenlos.
- Arbeiten und Frist aus Ihrem Feuerstättenbescheid
- Art Ihrer Heizung oder Feuerstätte







