Energieberatung · Düsseldorf und Umgebung

Fördermittel und Baubegleitung in Düsseldorf

Fördermittelberatung aus Düsseldorf: Wir klären, welche Zuschüsse passen, und begleiten Ihr Vorhaben bis zur Auszahlung.

Erstgesprächkostenlosam Telefon

Auf einen Blick

Zuschüsse von BAFA und KfW
Vom Antrag bis zum Nachweis
Für Eigentümer, Vermieter und WEG
Unabhängig von ausführenden Firmen
Gelisteter Energie-Effizienz-Experte
Jetzt Anfrage stellen →
Logo Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
1500+
Zufriedene Kunden
50+
Jahre Erfahrung
5,0 ★
Google-Bewertung
Förderung im Überblick

So viel gibt der Bund dazu

BAFA
15 %
Dach, Fassade, Fenster
Mit Sanierungsfahrplan sind bis zu doppelt so hohe Kosten förderfähig.
KfW 458
30–80 %
Heizungstausch
30 % Grundförderung, Boni nur für selbst genutzten Wohnraum.¹
BAFA
50 %
Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähig bis 5.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus), sonst 2.000 € je Wohnung, max. 20.000 €.
BAFA
50 %
Energieberatung
Sanierungsfahrplan: höchstens 650 € Zuschuss, ab drei Wohnungen 850 €.
Zum Sanierungsfahrplan →

¹ Zusammen höchstens 70 %; 80 % nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €). Stand Oktober 2026, Quellen: BAFA, KfW und Förderrichtlinie BEG EM.

Leistungen und Preise

Das übernehmen wir für Sie

Fördermittel­beratung

Welche Zuschüsse passen zu Ihrem Vorhaben?

Erstgespräch kostenlos
am Telefon

Bestätigung zum Antrag

Für den Heizungstausch (KfW 458), mit BzA-ID für Ihren Antrag.

ab ca. 830 €
dazu Heizlastberechnung und technische Nachweise nach Aufwand

Fachplanung und Baubegleitung

Planung, Angebote prüfen, Kontrolle auf der Baustelle.

ca. 600–11.900 €
und mehr, je nach Vorhaben · Zuschuss möglich

Nachweis für die Auszahlung

Verwendungsnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung.

6 Monate
Frist nach Abschluss des Vorhabens

Richtwerte inkl. MwSt., Stand Oktober 2026. In der Regel bekommen Sie von uns ein Pauschalangebot – den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab.

Kugelschreiber auf Briefpapier der enschotec GmbH
Bestätigungen für BAFA und KfW
So läuft es ab

In 5 Schritten zum Zuschuss

  1. 1
    Erstgespräch
    Kostenlos am Telefon
  2. 2
    Planung
    Förderung und Technik klären
  3. 3
    Antrag
    Vor dem Baustart, mit Förderklausel
  4. 4
    Umsetzung
    Nach der Zusage, mit Baubegleitung
  5. 5
    Auszahlung
    Nach dem Nachweis
Wichtig: Vor dem Antrag nur Aufträge mit Förderklausel unterschreiben.
Heizungstausch mit KfW-Zuschuss

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Angebot der Fachfirma
    für die Bestätigung zum Antrag
  • Vertrag mit Förderklausel
    für den Antrag
  • Grundbuch­auszug
    für die Boni
  • Melde­bestätigung
    für die Boni
  • Steuer­bescheide
    für den Einkommensbonus
Was davon Sie brauchen, klären wir im Erstgespräch.
Das Team der enschotec GmbH in Düsseldorf
Ihr Team

Persönlich begleitet – aus Düsseldorf

Martin Haider – Schornsteinfegermeister, Gebäudeenergieberater und gelisteter Energie-Effizienz-Experte – und sein Team.

  • Schornsteinfeger
  • Energieberatung
  • Architektur
  • Lüftung
Kompetent, unabhängig und immer erreichbar. Die Förderanträge liefen reibungslos und wir haben deutlich mehr Zuschuss erhalten als gedacht.
Familie B. · Kundenbewertung
… und sich außerdem um die gesamte Förderabwicklung gekümmert. Alles lief reibungslos, schnell und professionell.
Robin Müller · Google-Rezension · 5 Sterne
Mehr zur Energieberatung →
Häufige Fragen

Kurz erklärt

Was kostet die Fördermittelberatung?

Das Erstgespräch am Telefon ist kostenlos. Die Bestätigung zum Antrag für den Heizungstausch kostet ab ca. 830 € plus Heizlastberechnung und technische Nachweise nach Aufwand, Fachplanung und Baubegleitung je nach Vorhaben ca. 600 € bis ca. 11.900 € und mehr – jeweils inkl. MwSt. In der Regel bekommen Sie ein Pauschalangebot mit dem genauen Preis vorab.

Kann ich die Förderung nachträglich beantragen?

Nein. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt schon ein Auftrag an die Fachfirma ohne Förderklausel oder der Start der Bauarbeiten.

Was muss im Vertrag mit der Fachfirma stehen?

Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung (Förderklausel): Wird der Antrag abgelehnt, ist der Vertrag unwirksam. Außerdem muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung drinstehen – und den Vertrag brauchen Sie schon für den Antrag.

Darf die Planung schon vor dem Antrag beginnen?

Ja. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden und gelten für sich genommen nicht als Vorhabenbeginn.

Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?

Die KfW zahlt 30 % Grundförderung (Programm 458). Mit Boni für selbst nutzende Eigentümer sind es höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 € (Stand Oktober 2026).

Wer stellt den Antrag für den Heizungstausch?

Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“, bei einer Eigentümergemeinschaft in der Regel die Verwaltung. Eine Vollmacht für Dritte lässt die KfW sonst nicht zu. Wir erstellen vorher die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der BzA-ID, die Sie dafür brauchen.

Wird die Heizungsförderung weniger?

Ja, schrittweise. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sinkt für Anträge ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028. Auch die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab dann alle sechs Monate um 750 € (KfW, Stand Oktober 2026).

Wird die Baubegleitung gefördert?

Ja. Bei Dach, Fassade, Fenstern und anderen Maßnahmen über das BAFA gibt es 50 %: förderfähig bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 €. Beim Heizungstausch zählt die Baubegleitung zu den Kosten der Heizung und bekommt deren Fördersatz (KfW).

Sind Sie unabhängig von den ausführenden Firmen?

Ja, immer. Das ist auch Voraussetzung dafür, dass die Baubegleitung mit 50 % gefördert wird (Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 9.3).

Was bringt ein Sanierungsfahrplan bei der Förderung?

An der Gebäudehülle sind bis zu doppelt so hohe Kosten förderfähig: 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit, und für den Teil über 30.000 € gibt es zusätzlich 5 %. Wichtig: Der Sanierungsfahrplan muss schon beim Antrag vorliegen.

Wird die Energieberatung gefördert?

Ja, mit 50 % des Honorars: höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohnungen, dazu 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Den Zuschuss beantragen wir für Sie.

Kontakt

Förderung prüfen lassen

Wir melden uns zeitnah für Ihr kostenloses Erstgespräch.

0211 454 286 0 · info@enschotec.de


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