Das übernehmen wir für Sie
Fördermittelberatung
Welche Zuschüsse passen zu Ihrem Vorhaben?
Bestätigung zum Antrag
Für den Heizungstausch (KfW 458), mit BzA-ID für Ihren Antrag.
Fachplanung und Baubegleitung
Planung, Angebote prüfen, Kontrolle auf der Baustelle.
Nachweis für die Auszahlung
Verwendungsnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung.
Richtwerte inkl. MwSt., Stand Oktober 2026. In der Regel bekommen Sie von uns ein Pauschalangebot – den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab.

In 5 Schritten zum Zuschuss
- 1ErstgesprächKostenlos am Telefon
- 2PlanungFörderung und Technik klären
- 3AntragVor dem Baustart, mit Förderklausel
- 4UmsetzungNach der Zusage, mit Baubegleitung
- 5AuszahlungNach dem Nachweis
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Angebot der Fachfirmafür die Bestätigung zum Antrag
- Vertrag mit Förderklauselfür den Antrag
- Grundbuchauszugfür die Boni
- Meldebestätigungfür die Boni
- Steuerbescheidefür den Einkommensbonus

Persönlich begleitet – aus Düsseldorf
Martin Haider – Schornsteinfegermeister, Gebäudeenergieberater und gelisteter Energie-Effizienz-Experte – und sein Team.
- Schornsteinfeger
- Energieberatung
- Architektur
- Lüftung
Kompetent, unabhängig und immer erreichbar. Die Förderanträge liefen reibungslos und wir haben deutlich mehr Zuschuss erhalten als gedacht.
… und sich außerdem um die gesamte Förderabwicklung gekümmert. Alles lief reibungslos, schnell und professionell.
Kurz erklärt
Was kostet die Fördermittelberatung?
Das Erstgespräch am Telefon ist kostenlos. Die Bestätigung zum Antrag für den Heizungstausch kostet ab ca. 830 € plus Heizlastberechnung und technische Nachweise nach Aufwand, Fachplanung und Baubegleitung je nach Vorhaben ca. 600 € bis ca. 11.900 € und mehr – jeweils inkl. MwSt. In der Regel bekommen Sie ein Pauschalangebot mit dem genauen Preis vorab.
Kann ich die Förderung nachträglich beantragen?
Nein. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt schon ein Auftrag an die Fachfirma ohne Förderklausel oder der Start der Bauarbeiten.
Was muss im Vertrag mit der Fachfirma stehen?
Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung (Förderklausel): Wird der Antrag abgelehnt, ist der Vertrag unwirksam. Außerdem muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung drinstehen – und den Vertrag brauchen Sie schon für den Antrag.
Darf die Planung schon vor dem Antrag beginnen?
Ja. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden und gelten für sich genommen nicht als Vorhabenbeginn.
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung (Programm 458). Mit Boni für selbst nutzende Eigentümer sind es höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 € (Stand Oktober 2026).
Wer stellt den Antrag für den Heizungstausch?
Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“, bei einer Eigentümergemeinschaft in der Regel die Verwaltung. Eine Vollmacht für Dritte lässt die KfW sonst nicht zu. Wir erstellen vorher die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der BzA-ID, die Sie dafür brauchen.
Wird die Heizungsförderung weniger?
Ja, schrittweise. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sinkt für Anträge ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028. Auch die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab dann alle sechs Monate um 750 € (KfW, Stand Oktober 2026).
Wird die Baubegleitung gefördert?
Ja. Bei Dach, Fassade, Fenstern und anderen Maßnahmen über das BAFA gibt es 50 %: förderfähig bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 €. Beim Heizungstausch zählt die Baubegleitung zu den Kosten der Heizung und bekommt deren Fördersatz (KfW).
Sind Sie unabhängig von den ausführenden Firmen?
Ja, immer. Das ist auch Voraussetzung dafür, dass die Baubegleitung mit 50 % gefördert wird (Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 9.3).
Was bringt ein Sanierungsfahrplan bei der Förderung?
An der Gebäudehülle sind bis zu doppelt so hohe Kosten förderfähig: 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit, und für den Teil über 30.000 € gibt es zusätzlich 5 %. Wichtig: Der Sanierungsfahrplan muss schon beim Antrag vorliegen.
Wird die Energieberatung gefördert?
Ja, mit 50 % des Honorars: höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohnungen, dazu 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Den Zuschuss beantragen wir für Sie.
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Wir melden uns zeitnah für Ihr kostenloses Erstgespräch.



