Architektur · Paket 04

Wohnungseigentum · Düsseldorf

Abgeschlossen­heits­bescheinigung in Düsseldorf

Sie möchten ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen, etwa um Wohnungen einzeln zu verkaufen? Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen wir die Aufteilungspläne und stellen mit Ihnen den Antrag beim Bauaufsichtsamt Düsseldorf.

  • Bestandsaufnahme und Aufmaß
  • Aufteilungspläne mit Nummern
  • Antrag bei der Bauaufsicht
Paket 04
Abgeschlossen­heits­bescheinigung
Paket 04
Für:Eigentümer und Erwerber
Bauort:Düsseldorf & Umgebung
Ergebnis:Aufteilungspläne und Antrag
Erstgespräch:kostenlos
Planung:enschotec GmbH
Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf
Maßstab:M 1:100
Anlässe

Wann Sie die Bescheinigung brauchen

Immer dann, wenn an Wohnungen oder anderen Räumen eines Gebäudes eigenes Eigentum entstehen soll: Wohnungs- oder Teileigentum.

Anlass 1

Wohnungen einzeln verkaufen

Sie teilen Ihr Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen auf, damit jede Wohnung für sich verkauft werden kann.

  • Teilung
  • § 8 WEG
Anlass 2

Unter Miteigentümern aufteilen

Mehrere Miteigentümer können per Vertrag jedem eine bestimmte Wohnung als Sondereigentum zuordnen.

  • Vertrag
  • § 3 WEG
Anlass 3

Laden, Büro oder Stellplatz

Räume, die nicht zum Wohnen dienen, werden Teileigentum. Auch Stellplätze können Sondereigentum sein.

  • Teileigentum
  • § 1 WEG
Anlass 4

Neue Einheit nach Umbau

Soll aus Dachboden oder Gewerbefläche eine eigene Eigentumswohnung werden, braucht auch sie Aufteilungsplan und Bescheinigung. Mehr unter Nutzfläche wird Wohnraum.

  • Dachausbau
  • Umnutzung
Leistungen

Was wir übernehmen

Von der Bestandsaufnahme bis zum Antrag. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.

Unterlagen sichten

Wir prüfen vorhandene Pläne, Genehmigungen und Ihre Wunsch-Aufteilung.

Aufmaß im Bestand

Fehlen Pläne oder stimmen sie nicht, messen wir das Gebäude auf, siehe Pläne & Flächen.

Abgeschlossen­heit prüfen

Vor Ort klären wir, ob jede Einheit baulich getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat.

Aufteilungs­pläne zeichnen

Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansicht, so wie die Bauaufsicht sie verlangt.

Einheiten nummerieren

Alle Räume einer Einheit tragen dieselbe Nummer, auch ein zugehöriger Keller.

Stellplätze bemaßen

Stellplätze und Flächen im Freien bestimmen wir im Plan mit Maßangaben.

Antrag stellen

Wir bereiten den Antrag vor, reichen ihn beim Bauaufsichtsamt ein und klären Rückfragen.

Abstimmung

Pläne und Nummern stimmen wir mit Ihnen, Miteigentümern und Ihrem Notar ab.

Ablauf

So läuft es ab

In fünf Schritten vom ersten Gespräch bis zur Bescheinigung.

  1. 01
    Schritt 1

    Erstgespräch

    Sie schildern Ihr Vorhaben, wir klären Ziel, Umfang und Unterlagen.

    kostenlos · unverbindlich

  2. 02
    Schritt 2

    Bestand & Aufmaß

    Beim Ortstermin prüfen wir die Abgeschlossenheit und messen auf, wo Pläne fehlen.

    Ortstermin · Aufmaß · Prüfung

  3. 03
    Schritt 3

    Aufteilungspläne

    Wir zeichnen alle Geschosse mit Schnitt und Ansicht und nummerieren jede Einheit.

    Nummern · Sonder- und Gemeinschafts­eigentum

  4. 04
    Schritt 4

    Antrag

    Wir reichen Pläne und Antrag beim Bauaufsichtsamt ein und beantworten Rückfragen.

    Bauaufsicht · Rückfragen

  5. 05
    Schritt 5

    Bescheinigung

    Sie erhalten Bescheinigung und Aufteilungsplan mit Unterschrift und Siegel oder Stempel der Behörde.

    Anlagen für das Grundbuch

Gut zu wissen

Was das Gesetz verlangt

Grundlage sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Verwaltungsvorschrift des Bundes für diese Bescheinigungen (AVA).

ERDGESCHOSSZugangKELLERGESCHOSSgemeinschaftlich11122212
Aufteilungsplan · Beispiel
vereinfacht
Nr. 1:Wohnung 1 mit Keller 1
Nr. 2:Wohnung 2 mit Keller 2
Schraffiert:gemeinschaftliches Eigentum
Im Antrag:Maßstab 1:100

So lesen Sie einen Aufteilungsplan

  • Jede Einheit hat eine Nummer, auf jedem Raum, der dazugehört.
  • Ein zugehöriger Keller außerhalb der Wohnung trägt dieselbe Nummer.
  • Alles ohne Nummer, etwa das Treppenhaus, ist gemeinschaftliches Eigentum.

Vereinfachtes Beispiel. Im Antrag zeigen die Pläne alle Geschosse, dazu Schnitt und Ansicht.

In sich abgeschlossen

  • § 3 Abs. 3 WEGSondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder Räume in sich abgeschlossen sind.
  • § 5 AVAAbgeschlossen heißt: baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt, mit eigenem abschließbarem Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum.

Aufteilungsplan

  • § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEGBauzeichnung mit Unterschrift und Siegel oder Stempel der Baubehörde. Sie zeigt Lage und Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum; alle Räume einer Einheit tragen dieselbe Nummer.
  • § 3 Abs. 3 AVABei bestehenden Gebäuden muss es eine Baubestandszeichnung sein, höchstens im Format DIN A3.

Bescheinigung

  • § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEGDie Baubehörde bescheinigt, dass die Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 vorliegen. In Düsseldorf ist das städtische Bauaufsichtsamt zuständig.
  • § 4 Abs. 2 AVADie Bescheinigung ist ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu erteilen.

Wohnungs- und Teileigentum

  • § 1 WEGWohnungseigentum ist Sondereigentum an einer Wohnung plus Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Bei Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, heißt es Teileigentum.
  • § 2 WEGEs entsteht durch Vertrag der Miteigentümer (§ 3) oder durch Teilung des Eigentümers (§ 8).

Stellplätze und Freiflächen

  • § 3 Abs. 1 und 3 WEGStellplätze gelten als Räume. Sie und Flächen außerhalb des Gebäudes werden im Aufteilungsplan durch Maßangaben bestimmt.
  • §§ 6 und 7 AVADie Maße gehen von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes aus. Plätze in Mehrfachparkanlagen werden eindeutig bezeichnet.

Stand: Oktober 2026. AVA ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 6. Juli 2021. Welche Anforderungen für Ihr Gebäude gelten, klären wir im Einzelfall.

Unterlagen

Was Sie bereitlegen sollten

Alles, was vorhanden ist, hilft. Was fehlt, erstellen wir.

Das verlangt das Bauaufsichtsamt Düsseldorf

  • Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansicht
  • höchstens DIN A3, grundsätzlich Maßstab 1:100
  • Einheiten mit Ziffern bezeichnet
  • aktueller Lage- oder Katasterplan
  • alles in zweifacher Ausfertigung

Quelle: Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf, Stand Oktober 2026.

  1. 1

    Vorhandene Pläne

    Grundrisse, Schnitte, Ansichten. Auch alte Zeichnungen helfen.

  2. 2

    Baugenehmigung

    Genehmigungen und Bescheide zum Gebäude, falls vorhanden.

  3. 3

    Grundbuchauszug oder Lageplan

    Für die genaue Bezeichnung des Grundstücks.

  4. 4

    Ihre Wunsch-Aufteilung

    Welche Räume, Keller und Stellplätze gehören zu welcher Einheit?

  5. 5

    Beteiligte

    Kontakt zu Miteigentümern, Notar oder Hausverwaltung, falls schon beteiligt.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 454 286 0.

Wofür brauche ich eine Abgeschlossen­heits­bescheinigung?

Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist sie nötig, um Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch einzutragen (§ 7 Abs. 4 WEG). Das betrifft zum Beispiel alle, die ein Mehrfamilienhaus aufteilen und Wohnungen einzeln verkaufen möchten.

Was bedeutet „in sich abgeschlossen“?

Die Wohnung oder Einheit ist baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt, etwa durch Wände und Decken, und hat einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum führen (§ 5 AVA).

Was ist ein Aufteilungsplan?

Eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung von Gebäude und Grundstück sowie Lage und Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum hervorgehen. Alle Räume und Flächen, die zu derselben Einheit gehören, tragen dieselbe Nummer (§ 7 Abs. 4 WEG).

Wer stellt die Bescheinigung in Düsseldorf aus?

Die Baubehörde, in Düsseldorf laut Stadt das städtische Bauaufsichtsamt. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und reichen ihn ein.

Muss mein Haus dafür heutigen Bauvorschriften entsprechen?

Für die Bescheinigung nicht: Sie ist ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu erteilen (§ 4 Abs. 2 AVA). Voraussetzungen sind die Abgeschlossenheit und bei Stellplätzen und Flächen im Freien die Maßangaben im Plan.

Gehören Keller und Stellplätze dazu?

Sie können dazugehören: Zusätzliche abschließbare Räume außerhalb der Wohnung, etwa ein Keller, tragen dann dieselbe Nummer wie die Wohnung (§ 5 Abs. 2 AVA, § 7 Abs. 4 WEG). Stellplätze gelten als Räume und werden im Plan mit Maßangaben bestimmt (§ 3 WEG).

Ist eine Abgeschlossen­heits­erklärung dasselbe?

Gemeint ist meist dieselbe Bescheinigung der Baubehörde. Im Gesetz heißt sie schlicht „Bescheinigung“ (§ 7 Abs. 4 WEG).

Wann entsteht die Wohnungseigentümer­gemeinschaft?

Mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher, auch wenn ein Eigentümer allein geteilt hat (§ 9a Abs. 1 WEG). Für jeden Miteigentumsanteil wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt (§ 7 Abs. 1 WEG).

Ich habe keine Pläne. Ist das ein Problem?

Nein. Fehlen Pläne oder stimmen sie nicht mit dem Bestand überein, messen wir das Gebäude auf und zeichnen es neu, siehe Pläne & Flächen.

Was kostet das?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Für Pläne und Antrag erhalten Sie in der Regel ein Pauschalangebot; die Kosten nennen wir Ihnen vorab. Die Gebühren des Bauaufsichtsamts kommen hinzu.

Architektur

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Kontakt

Aufteilungspläne und Antrag aus einer Hand.

Schildern Sie uns kurz Gebäude und Ziel. Vorhandene Pläne oder Fotos helfen uns beim kostenlosen Erstgespräch.

Erstgespräch kostenlos

Telefonisch und unverbindlich.

Kosten vorab

In der Regel als Pauschalangebot.

Persönlich vor Ort

Aufmaß und Prüfung in Düsseldorf und Umgebung.

Ein Ansprechpartner

Architektur und Energieberatung aus demselben Haus.

0211 454 286 0 · info@enschotec.de
Mo–Do 7–16 Uhr, Fr 7–14:30 Uhr

    Name

    Telefon

    E-Mail

    Objekt

    Worum geht es?

    Ihr Vorhaben

    Abgeschlossenheitsbescheinigung