Architektur · Paket 04
Abgeschlossenheitsbescheinigung in Düsseldorf
Sie möchten ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen, etwa um Wohnungen einzeln zu verkaufen? Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen wir die Aufteilungspläne und stellen mit Ihnen den Antrag beim Bauaufsichtsamt Düsseldorf.
- Bestandsaufnahme und Aufmaß
- Aufteilungspläne mit Nummern
- Antrag bei der Bauaufsicht
Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf
Wann Sie die Bescheinigung brauchen
Immer dann, wenn an Wohnungen oder anderen Räumen eines Gebäudes eigenes Eigentum entstehen soll: Wohnungs- oder Teileigentum.
Wohnungen einzeln verkaufen
Sie teilen Ihr Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen auf, damit jede Wohnung für sich verkauft werden kann.
Unter Miteigentümern aufteilen
Mehrere Miteigentümer können per Vertrag jedem eine bestimmte Wohnung als Sondereigentum zuordnen.
Laden, Büro oder Stellplatz
Räume, die nicht zum Wohnen dienen, werden Teileigentum. Auch Stellplätze können Sondereigentum sein.
Neue Einheit nach Umbau
Soll aus Dachboden oder Gewerbefläche eine eigene Eigentumswohnung werden, braucht auch sie Aufteilungsplan und Bescheinigung. Mehr unter Nutzfläche wird Wohnraum.
Was wir übernehmen
Von der Bestandsaufnahme bis zum Antrag. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.
Unterlagen sichten
Wir prüfen vorhandene Pläne, Genehmigungen und Ihre Wunsch-Aufteilung.
Aufmaß im Bestand
Fehlen Pläne oder stimmen sie nicht, messen wir das Gebäude auf, siehe Pläne & Flächen.
Abgeschlossenheit prüfen
Vor Ort klären wir, ob jede Einheit baulich getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat.
Aufteilungspläne zeichnen
Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansicht, so wie die Bauaufsicht sie verlangt.
Einheiten nummerieren
Alle Räume einer Einheit tragen dieselbe Nummer, auch ein zugehöriger Keller.
Stellplätze bemaßen
Stellplätze und Flächen im Freien bestimmen wir im Plan mit Maßangaben.
Antrag stellen
Wir bereiten den Antrag vor, reichen ihn beim Bauaufsichtsamt ein und klären Rückfragen.
Abstimmung
Pläne und Nummern stimmen wir mit Ihnen, Miteigentümern und Ihrem Notar ab.
So läuft es ab
In fünf Schritten vom ersten Gespräch bis zur Bescheinigung.
- 01Schritt 1
Erstgespräch
Sie schildern Ihr Vorhaben, wir klären Ziel, Umfang und Unterlagen.
kostenlos · unverbindlich
- 02Schritt 2
Bestand & Aufmaß
Beim Ortstermin prüfen wir die Abgeschlossenheit und messen auf, wo Pläne fehlen.
Ortstermin · Aufmaß · Prüfung
- 03Schritt 3
Aufteilungspläne
Wir zeichnen alle Geschosse mit Schnitt und Ansicht und nummerieren jede Einheit.
Nummern · Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- 04Schritt 4
Antrag
Wir reichen Pläne und Antrag beim Bauaufsichtsamt ein und beantworten Rückfragen.
Bauaufsicht · Rückfragen
- 05Schritt 5
Bescheinigung
Sie erhalten Bescheinigung und Aufteilungsplan mit Unterschrift und Siegel oder Stempel der Behörde.
Anlagen für das Grundbuch
Was das Gesetz verlangt
Grundlage sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Verwaltungsvorschrift des Bundes für diese Bescheinigungen (AVA).
So lesen Sie einen Aufteilungsplan
- Jede Einheit hat eine Nummer, auf jedem Raum, der dazugehört.
- Ein zugehöriger Keller außerhalb der Wohnung trägt dieselbe Nummer.
- Alles ohne Nummer, etwa das Treppenhaus, ist gemeinschaftliches Eigentum.
Vereinfachtes Beispiel. Im Antrag zeigen die Pläne alle Geschosse, dazu Schnitt und Ansicht.
In sich abgeschlossen
- § 3 Abs. 3 WEGSondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder Räume in sich abgeschlossen sind.
- § 5 AVAAbgeschlossen heißt: baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt, mit eigenem abschließbarem Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum.
Aufteilungsplan
- § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEGBauzeichnung mit Unterschrift und Siegel oder Stempel der Baubehörde. Sie zeigt Lage und Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum; alle Räume einer Einheit tragen dieselbe Nummer.
- § 3 Abs. 3 AVABei bestehenden Gebäuden muss es eine Baubestandszeichnung sein, höchstens im Format DIN A3.
Bescheinigung
- § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEGDie Baubehörde bescheinigt, dass die Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 vorliegen. In Düsseldorf ist das städtische Bauaufsichtsamt zuständig.
- § 4 Abs. 2 AVADie Bescheinigung ist ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu erteilen.
Wohnungs- und Teileigentum
Stellplätze und Freiflächen
- § 3 Abs. 1 und 3 WEGStellplätze gelten als Räume. Sie und Flächen außerhalb des Gebäudes werden im Aufteilungsplan durch Maßangaben bestimmt.
- §§ 6 und 7 AVADie Maße gehen von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes aus. Plätze in Mehrfachparkanlagen werden eindeutig bezeichnet.
Passende Pakete
- Architektur im Überblick
- Paket 05: Pläne & Flächen
- Paket 01: Bauvoranfrage & Bauantrag
- Paket 08: Nutzfläche wird Wohnraum
Stand: Oktober 2026. AVA ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 6. Juli 2021. Welche Anforderungen für Ihr Gebäude gelten, klären wir im Einzelfall.
Was Sie bereitlegen sollten
Alles, was vorhanden ist, hilft. Was fehlt, erstellen wir.
Das verlangt das Bauaufsichtsamt Düsseldorf
- Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansicht
- höchstens DIN A3, grundsätzlich Maßstab 1:100
- Einheiten mit Ziffern bezeichnet
- aktueller Lage- oder Katasterplan
- alles in zweifacher Ausfertigung
Quelle: Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf, Stand Oktober 2026.
- 1
Vorhandene Pläne
Grundrisse, Schnitte, Ansichten. Auch alte Zeichnungen helfen.
- 2
Baugenehmigung
Genehmigungen und Bescheide zum Gebäude, falls vorhanden.
- 3
Grundbuchauszug oder Lageplan
Für die genaue Bezeichnung des Grundstücks.
- 4
Ihre Wunsch-Aufteilung
Welche Räume, Keller und Stellplätze gehören zu welcher Einheit?
- 5
Beteiligte
Kontakt zu Miteigentümern, Notar oder Hausverwaltung, falls schon beteiligt.
Kurz erklärt
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 454 286 0.
Wofür brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist sie nötig, um Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch einzutragen (§ 7 Abs. 4 WEG). Das betrifft zum Beispiel alle, die ein Mehrfamilienhaus aufteilen und Wohnungen einzeln verkaufen möchten.
Was bedeutet „in sich abgeschlossen“?
Die Wohnung oder Einheit ist baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt, etwa durch Wände und Decken, und hat einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum führen (§ 5 AVA).
Was ist ein Aufteilungsplan?
Eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung von Gebäude und Grundstück sowie Lage und Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum hervorgehen. Alle Räume und Flächen, die zu derselben Einheit gehören, tragen dieselbe Nummer (§ 7 Abs. 4 WEG).
Wer stellt die Bescheinigung in Düsseldorf aus?
Die Baubehörde, in Düsseldorf laut Stadt das städtische Bauaufsichtsamt. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und reichen ihn ein.
Muss mein Haus dafür heutigen Bauvorschriften entsprechen?
Für die Bescheinigung nicht: Sie ist ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu erteilen (§ 4 Abs. 2 AVA). Voraussetzungen sind die Abgeschlossenheit und bei Stellplätzen und Flächen im Freien die Maßangaben im Plan.
Gehören Keller und Stellplätze dazu?
Sie können dazugehören: Zusätzliche abschließbare Räume außerhalb der Wohnung, etwa ein Keller, tragen dann dieselbe Nummer wie die Wohnung (§ 5 Abs. 2 AVA, § 7 Abs. 4 WEG). Stellplätze gelten als Räume und werden im Plan mit Maßangaben bestimmt (§ 3 WEG).
Ist eine Abgeschlossenheitserklärung dasselbe?
Gemeint ist meist dieselbe Bescheinigung der Baubehörde. Im Gesetz heißt sie schlicht „Bescheinigung“ (§ 7 Abs. 4 WEG).
Wann entsteht die Wohnungseigentümergemeinschaft?
Mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher, auch wenn ein Eigentümer allein geteilt hat (§ 9a Abs. 1 WEG). Für jeden Miteigentumsanteil wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt (§ 7 Abs. 1 WEG).
Ich habe keine Pläne. Ist das ein Problem?
Nein. Fehlen Pläne oder stimmen sie nicht mit dem Bestand überein, messen wir das Gebäude auf und zeichnen es neu, siehe Pläne & Flächen.
Was kostet das?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Für Pläne und Antrag erhalten Sie in der Regel ein Pauschalangebot; die Kosten nennen wir Ihnen vorab. Die Gebühren des Bauaufsichtsamts kommen hinzu.
Alle Leistungspakete
Sie beauftragen einzelne Pakete oder alles aus einer Hand. Den Überblick finden Sie auf der Seite Architektur.
- Paket 01Bauvoranfrage & BauantragAnsehen
- Paket 02Wohnraumerweiterung & AnbauAnsehen
- Paket 03Ausschreibung, Vergabe & AngebotsprüfungAnsehen
- Paket 04AbgeschlossenheitsbescheinigungSie sind hier
- Paket 05Pläne & FlächenAnsehen
- Paket 06VisualisierungenAnsehen
- Paket 07Kernsanierung mit FachplanungAnsehen
- Paket 08Nutzfläche wird WohnraumAnsehen
Aufteilungspläne und Antrag aus einer Hand.
Schildern Sie uns kurz Gebäude und Ziel. Vorhandene Pläne oder Fotos helfen uns beim kostenlosen Erstgespräch.
Erstgespräch kostenlos
Telefonisch und unverbindlich.
Kosten vorab
In der Regel als Pauschalangebot.
Persönlich vor Ort
Aufmaß und Prüfung in Düsseldorf und Umgebung.
Ein Ansprechpartner
Architektur und Energieberatung aus demselben Haus.
0211 454 286 0 · info@enschotec.de
Mo–Do 7–16 Uhr, Fr 7–14:30 Uhr


