Architektur · Paket 01

Genehmigung in NRW

Bauvoranfrage & Bauantrag in Düsseldorf

Was darf auf Ihrem Grundstück entstehen? Wir klären es vorab per Bauvoranfrage und stellen die Bauvorlagen für Ihren Bauantrag in Düsseldorf vollständig zusammen.

  • Grundsatzfragen vorab klären
  • Bauvorlagen vollständig und prüffähig
  • Ein Ansprechpartner bis zum Bescheid
Paket 01
Bauvoranfrage & Bauantrag
Paket 01
Für:Eigentümer, Käufer, Bauherren
Bauort:Düsseldorf & Umgebung
Ergebnis:Bauvoranfrage oder Bauantrag, vollständig eingereicht
Erstgespräch:kostenlos
Planung:enschotec GmbH
Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf
Maßstab:M 1:100
Anlässe

Wann Sie das brauchen

Die Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen vorab. Den Bauantrag stellen Sie, wenn die Planung steht.

Anlass 1

Vor dem Grundstückskauf

Klären Sie vorab, ob und wie groß Sie auf dem Grundstück bauen dürfen.

Anlass 2

Anbau oder Aufstockung

Ohne Bebauungsplan muss sich Ihr Anbau in die Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

Anlass 3

Abweichung vom Bebauungsplan

Passt das Vorhaben nicht zu den Festsetzungen, braucht es eine Ausnahme oder Befreiung (§ 31 BauGB).

Anlass 4

Neue Nutzung

Aus Laden, Büro oder Keller wird Wohnraum? Auch eine Nutzungsänderung kann genehmigungspflichtig sein (§ 60 BauO NRW).

Leistungen

Was wir übernehmen

Von der ersten Prüfung bis zum eingereichten Antrag. Ein Betrieb, ein Ansprechpartner.

Zulässigkeit prüfen

Bebauungsplan oder nähere Umgebung, Abstandsflächen und örtliche Satzungen.

Verfahren bestimmen

Verfahrensfrei, Freistellung oder Genehmigung: Wir sagen Ihnen, was gilt.

Bauvoranfrage stellen

Die entscheidenden Fragen präzise formuliert, mit den nötigen Unterlagen.

Bestand aufnehmen

Aufmaß und Bestandspläne, wenn keine aktuellen Pläne vorliegen.

Bauvorlagen zusammenstellen

Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen.

Nachweise koordinieren

Standsicherheit, Brand-, Wärme- und Schallschutz mit den Fachplanern.

Einreichen und abstimmen

Elektronisch bei der Bauaufsicht. Rückfragen klären wir mit Ihnen.

Energie gleich mitdenken

Wärmeschutz und Förderung mit der Energieberatung aus demselben Haus.

Ablauf

So läuft es ab

Fünf Stufen, angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI. Die Bauvoranfrage ist optional.

  1. 01
    LPH 1

    Erstgespräch & Ortstermin

    Wir klären Ihr Ziel, sehen uns Grundstück und Bestand an und sichten Ihre Unterlagen.

    Ziel · Bestand · Unterlagen

  2. 02
    LPH 2

    Zulässigkeit prüfen

    Bebauungsplan oder nähere Umgebung prüfen, Varianten skizzieren, Verfahren bestimmen.

    § 30 / § 34 BauGB · Verfahren

  3. 03
    LPH 2 · optional

    Bauvoranfrage

    Offene Grundsatzfragen stellen wir der Bauaufsicht vorab. Die Antwort ist der Vorbescheid.

    Fragen · Bauvorlagen · Vorbescheid

  4. 04
    LPH 3–4

    Entwurf & Bauvorlagen

    Entwurf abstimmen, Bauvorlagen und Nachweise vollständig zusammenstellen.

    Lageplan · Bauzeichnungen · Nachweise

  5. 05
    LPH 4

    Einreichen & begleiten

    Wir reichen die Vorlagen ein und ergänzen, was die Bauaufsicht nachfordert.

    Bauaufsicht · Rückfragen · Bescheid

Gut zu wissen

Was das Baurecht vorgibt

Die wichtigsten Regeln für Bauvoranfrage und Bauantrag in NRW. Die Links führen zum amtlichen Gesetzestext.

Welches Verfahren gilt?

  • § 62 BauO NRWVerfahrensfrei sind z. B. Fenster und Türen sowie die Dämmung von Fassade und Dach (außer bei Hochhäusern).
  • § 63 BauO NRWGenehmigungsfreistellung im Gebiet eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB, wenn das Vorhaben ihm entspricht und die Gemeinde kein Verfahren verlangt. Eine Prüfpflicht der Behörden besteht nicht.
  • § 64 BauO NRWVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für alle Vorhaben, die keine großen Sonderbauten sind.
  • § 65 BauO NRWBaugenehmigungsverfahren mit umfassender Prüfung, nur für große Sonderbauten wie Hochhäuser.

Was ist zulässig?

  • § 30 BauGBMit Bebauungsplan: zulässig, wenn das Vorhaben den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
  • § 34 BauGBIm bebauten Ortsteil ohne Plan: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbauter Fläche in die nähere Umgebung einfügen.
  • § 31 BauGBAusnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Vorbescheid

  • § 77 Abs. 1 BauO NRWKlärt einzelne Fragen vor dem Bauantrag. Er gilt drei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
  • § 77 Abs. 2 BauO NRWGeht es um ein Gebäude, erstellt eine bauvorlageberechtigte Person die Unterlagen. Ausnahme: reine Fragen zu Art der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Fläche.
  • § 16 BauPrüfVOBeizufügen sind die Bauvorlagen, die zur Beurteilung der gestellten Fragen nötig sind.

Wer die Bauvorlagen erstellt

  • § 67 Abs. 1 BauO NRWFür Gebäude, die nicht verfahrensfrei sind, nur eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser.
  • § 67 Abs. 3 BauO NRWBauvorlageberechtigt sind unter anderem Architektinnen und Architekten sowie in die Liste der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragene Ingenieure.
  • § 67 Abs. 2 BauO NRWAusnahmen gelten unter anderem für Dachgauben, Terrassenüberdachungen, eingeschossige Wintergärten bis 25 m² und Garagen bis 100 m² Nutzfläche.

Vollständig einreichen

  • § 70 BauO NRWDer Bauantrag geht elektronisch an die untere Bauaufsichtsbehörde, mit allen Unterlagen, die zur Beurteilung nötig sind.
  • § 71 Abs. 1 BauO NRWFehlt etwas, setzt die Behörde eine Frist. Werden die Mängel nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.
  • § 74 Abs. 1 BauO NRWDie Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Stand: Oktober 2026. BauO NRW 2018 in der Fassung ab 01.09.2026, BauGB zuletzt geändert am 23.07.2026. Ob Ihr Vorhaben zulässig ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall.

Unterlagen

Das bringen Sie mit

Keine amtliche Pflichtliste, nur was den Einstieg leichter macht. Welche Bauvorlagen Ihr Vorhaben braucht, klären wir im Erstgespräch.

Das stellen wir für den Antrag zusammen

  • Lageplan und Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und Berechnungen
  • Nachweise mit den Fachplanern
Keine Bestandspläne? Paket 05: Pläne & Flächen
  1. 1

    Flurkarte oder Lageplan

    Falls vorhanden. Für den ersten Blick reicht eine Kopie.

  2. 2

    Vorhandene Pläne

    Grundrisse, Schnitte, Ansichten und frühere Baugenehmigungen.

  3. 3

    Fotos

    Vom Gebäude, vom Grundstück und von der Nachbarbebauung.

  4. 4

    Angaben zum Eigentum

    Zum Beispiel ein Grundbuchauszug. Bei fremden Grundstücken kann die Bauaufsicht die Zustimmung der Eigentümer verlangen (§ 70 Abs. 3 BauO NRW).

  5. 5

    Ihre Idee

    Skizze, Wünsche, Budgetrahmen und, falls vorhanden, Ihr Sanierungsfahrplan.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 454 286 0.

Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?

Mit der Bauvoranfrage lassen Sie einzelne Fragen vorab klären, zum Beispiel ob ein Anbau an dieser Stelle zulässig ist. Die Antwort heißt Vorbescheid (§ 77 BauO NRW). Mit dem Bauantrag beantragen Sie die Baugenehmigung für das ganze Vorhaben.

Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage?

Wenn eine Grundsatzfrage über das ganze Vorhaben entscheidet, etwa ob sich ein Anbau oder eine Aufstockung nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Dann investieren Sie erst in die vollständige Planung, wenn diese Frage geklärt ist.

Wie lange gilt ein Vorbescheid?

Drei Jahre. Auf einen Antrag in Textform kann die Frist jeweils um bis zu ein Jahr verlängert werden (§ 77 Abs. 1 BauO NRW).

Kann ich vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage stellen?

Das ist möglich, den Vorbescheid beantragt die Bauherrschaft. Gehört Ihnen das Grundstück noch nicht, kann die Bauaufsicht die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers verlangen (§ 70 Abs. 3 und § 77 Abs. 1 BauO NRW).

Brauche ich überhaupt eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich ja: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung brauchen eine Baugenehmigung, soweit die Bauordnung nichts anderes bestimmt (§ 60 BauO NRW). Verfahrensfrei sind zum Beispiel neue Fenster oder die Dämmung von Fassade und Dach, außer bei Hochhäusern (§ 62). Die Vorschriften gelten auch dann.

Brauche ich für den Dachausbau eine Baugenehmigung?

Nicht immer. Im bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) kann der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken samt Dachgauben genehmigungsfrei gestellt sein, wenn die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde kein Verfahren verlangt (§ 63 Abs. 1 BauO NRW). Die Unterlagen gehen trotzdem an die Bauaufsicht.

Wer darf die Bauvorlagen erstellen?

Für Gebäude, die nicht verfahrensfrei sind, eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser, etwa eine Architektin oder ein Architekt (§ 67 BauO NRW). Ausnahmen gelten unter anderem für Dachgauben, Terrassenüberdachungen und Garagen bis 100 m² Nutzfläche.

Können Sie garantieren, dass mein Bauantrag genehmigt wird?

Nein, darüber entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 BauO NRW). Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und prüffähig sind.

Was kostet die Begleitung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Für Bauvoranfrage und Bauantrag erhalten Sie in der Regel ein Pauschalangebot, die Kosten nennen wir Ihnen vorab.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Im Raum Düsseldorf, Neuss, Hilden, Monheim am Rhein, Langenfeld, Leverkusen und Umgebung. Wir kommen persönlich zu Ihnen vor Ort.

Architektur

Alle Leistungspakete

Sie beauftragen einzelne Pakete oder alles aus einer Hand. Den Überblick finden Sie auf der Seite Architektur.

Ziel & Kontakt

Erst klären, dann planen.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns kurzfristig für das kostenlose Erstgespräch. Pläne, Fotos oder die Flurkarte bringen Sie gern mit.

Erstgespräch kostenlos

Telefonisch und unverbindlich.

Kosten vorab

In der Regel als Pauschalangebot.

Persönlich vor Ort

Zuhause in Düsseldorf, in der ganzen Region im Einsatz.

Alles aus einer Hand

Architektur und Energieberatung unter einem Dach.

Mo–Do 7–16 Uhr · Fr 7–14:30 Uhr · Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf

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    Worum geht es?

    Ihr Vorhaben

    Bauvoranfrage & Bauantrag