Welcher Ausweis passt – und was kostet er?
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Richtwerte inkl. MwSt., Stand Oktober 2026. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.
Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist
Sonst haben Sie die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller fertig. Unsicher? Wir klären es kostenlos →
In wenigen Schritten zu Ihrem Ausweis
- 1AnrufenWelcher Ausweis passt?
- 2UnterlagenSie schicken, was Sie haben
- 3Vor Ort oder FotosWir sehen uns Ihr Haus an
- 4BerechnungMit Registriernummer
- 5Ihr AusweisMit Tipps für Ihr Haus
Das hilft uns – falls vorhanden
- HeizkostenabrechnungenVerbrauchsausweis
- GrundrisseBedarfsausweis
- Baujahr von Haus und Heizung
- Wohnfläche
- Fotos vom Haus
- Was schon saniert wurde


Ihr Ausweis vom Fachbetrieb aus Düsseldorf
Martin Haider – Schornsteinfegermeister, Gebäudeenergieberater und gelisteter Energie-Effizienz-Experte – und sein Team.
- Schornsteinfeger
- Energieberatung
- Architektur
- Lüftung
Wir sind rundum zufrieden mit der Arbeit von der gesamten Firma enschotec und der Beratung von Herr Haider. Er hat für uns einen Energieausweis erstellt, einen individuellen Sanierungsfahrplan ausgearbeitet und sich außerdem um die gesamte Förderabwicklung gekümmert. Alles lief reibungslos, schnell und professionell.
Mehr als ein Ausweis: Der Sanierungsfahrplan zeigt, was sich an Ihrem Haus lohnt – mit 50 % Zuschuss vom BAFA.
Zum Sanierungsfahrplan →Kurz erklärt
Was kostet ein Energieausweis in Düsseldorf?
Verbrauchsausweis: für Wohngebäude ab ca. 207 €, für Nichtwohngebäude ca. 710 bis 950 €. Bedarfsausweis: ca. 650 bis 1.430 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ca. 950 bis 1.670 € für ein Mehrfamilienhaus, für Gewerbe und Nichtwohngebäude auf Anfrage. Alle Preise inkl. MwSt.; den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.
Wie schnell ist der Ausweis fertig?
Der Verbrauchsausweis in 1 bis 3 Tagen, der Bedarfsausweis in 5 bis 20 Tagen. Für den Bedarfsausweis ist ein Eilauftrag möglich (+15 %).
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welchen brauche ich?
Den Bedarfsausweis brauchen Neubauten und bis 31.12.2026 Wohnhäuser mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde – außer sie erreichen das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 (§ 80 GModG). Ab 1.1.2027 entfällt diese Regel; dann ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude und für Häuser Pflicht, die nicht nur dem Wohnen dienen. Sonst haben Sie meist die Wahl – welcher Fall bei Ihnen vorliegt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis wertet die Abrechnungen der letzten Jahre aus – das Ergebnis hängt also auch davon ab, wie die Bewohner heizen. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Dämmung und Heiztechnik des Hauses.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre; das Ablaufdatum steht im Ausweis (§ 79 GModG). Vorher verliert er seine Gültigkeit, wenn nach einem Umbau ein neuer Ausweis vorgeschrieben ist.
Wann muss ich den Energieausweis vorlegen?
Beim Verkauf und bei der Vermietung spätestens bei der Besichtigung – ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen genügt. Nach Vertragsabschluss übergeben Sie den Ausweis oder eine Kopie (§ 80 GModG).
Was muss in die Immobilienanzeige?
Liegt ein Ausweis vor: die Art des Ausweises, der Wert für Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 GModG). Für Ausweise, die ab 1.1.2027 ausgestellt werden, gelten neue Angaben, unter anderem das Ausstellungsdatum und der Primärenergiebedarf.
Was droht ohne Energieausweis?
Wer den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € (§ 108 GModG).
Welche Daten brauchen Sie für den Verbrauchsausweis?
Abrechnungen für das ganze Gebäude, etwa die Heizkostenabrechnung oder Abrechnungen des Energieversorgers. Bis 31.12.2026 müssen sie mindestens 36 zusammenhängende Monate abdecken, ab 1.1.2027 zwei Jahre. Das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 GModG).
Müssen Sie dafür ins Haus?
Das Gesetz verlangt eine Begehung vor Ort oder geeignete Fotos des Gebäudes. Was bei Ihrem Haus passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Brauchen Baudenkmäler einen Energieausweis?
Bis 31.12.2026 nicht beim Verkauf und bei der Vermietung (§ 79 GModG). Ab 1.1.2027 entfällt diese Ausnahme.
Bekomme ich auch Tipps für die Sanierung?
Ja. Der Ausweis enthält kurze Empfehlungen, wie Ihr Haus effizienter wird (§ 84 GModG). Ausführlich – mit Reihenfolge, Kosten und Förderung – zeigt es der Sanierungsfahrplan.
Energieberatung auch in Ihrer Stadt
Ihren Energieausweis anfragen
Wir melden uns zeitnah. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Hilfreich in Ihrer Nachricht:
- Verkauf oder Vermietung
- Art des Gebäudes
- Baujahr
- Wohnfläche
- Anzahl der Wohnungen



