Drei Perspektiven, ein Haus
Ob eine Wohnung vermietet, zwanzig verwaltet oder gemeinsam besessen: Wir rechnen das ganze Gebäude und liefern die Zahlen so, wie Sie sie brauchen.
Vermieter
- Pflichten im Blick: Energieausweis, Heizungsprüfung, Dämmung der obersten Geschossdecke
- Kosten je Wohnung als Grundlage für die Modernisierungsumlage
- Förderung so planen, dass sie zur Mieterhöhung passt
- Rauchwarnmelder-Service und Schornsteinfeger aus einer Hand
Hausverwaltungen
- Ein Ansprechpartner für alle Objekte – von Düsseldorf bis Neuss
- Fristen je Haus: Heizungsprüfung bis 30.09.2027, fernablesbare Zähler bis 31.12.2026
- Unterlagen, die Sie an Eigentümer weitergeben können
- Fördermittel beantragen wir vor dem Auftrag – mit Förderklausel im Vertrag
Wohnungseigentümergemeinschaften
- Sanierungsfahrplan für das ganze Haus statt Flickwerk je Wohnung
- Wir stellen den Fahrplan in der Eigentümerversammlung vor – mit 250 € Zuschuss
- Kosten nach Miteigentumsanteilen aufgeschlüsselt
- Schritte so sortiert, dass jeder Beschluss für sich Sinn ergibt
Was wir für Ihr Mehrfamilienhaus tun
Alles aus einem Büro in Düsseldorf: Energieberater, Schornsteinfeger und Architekten.
Sanierungsfahrplan (iSFP) fürs Mehrfamilienhaus
Fünf Schritte für das ganze Haus mit Kosten, Förderung und Effizienzhaus-Ziel – in Beispielen bis 27 Wohnungen.
Sanierungsfahrplan →Förderanträge und Baubegleitung
BAFA-Einzelmaßnahmen, Heizungstausch bei der KfW, Effizienzhaus – wir stellen die Anträge und begleiten die Baustelle, unabhängig von ausführenden Firmen.
Fördermittel und Baubegleitung →Heizlast, hydraulischer Abgleich, Heizungsmonitoring
Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, Heizungsprüfung und Abgleich nach Gebäudemodernisierungsgesetz, dauerhafte Störungsüberwachung.
Energieberatung →Energieausweis für Vermietung und Verkauf
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis fürs Mehrfamilienhaus, mit den Pflichtangaben für Ihre Anzeige.
Energieausweis →Rauchwarnmelder-Service
Melder kaufen oder mieten, jährliche Prüfung mit Nachweis je Wohnung – Preis in 60 Sekunden mit dem Kalkulator.
Rauchmelder-Service →Lüftung: Konzept, Einbau, Reinigung
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 für das ganze Haus, Einbau zentral oder dezentral, Reinigung bestehender Anlagen.
Lüftungsanlage einbauen →Schornsteinfeger und Schornsteinsanierung
Kehren, Messen, Abnahme – und beim Heizungstausch die passende Abgasanlage mit eigenem Team.
Schornsteinsanierung →Blower-Door und Luftdichtheit
Messung nach DIN EN ISO 9972 für Effizienzhaus-Nachweise, mit Leckagesuche.
Blower-Door-Test →Was Sie umlegen dürfen
Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt klare Grenzen. Wir liefern die Zahlen dafür: Kosten je Wohnung, Anteil der Förderung, Energieeinsparung. Ob die Mieterhöhung im Einzelfall zulässig ist, prüft Ihr Rechtsbeistand.

Vom Erstgespräch zum Beschluss
Bei einer WEG kommt die Eigentümerversammlung dazu – wir sind dabei. Bei Vermietern und Verwaltungen geht es direkt vom Fahrplan in die Umsetzung.
- 1Erstgespräch am TelefonKostenlos: Haus, Heizung, Fristen, Ziele – mit Eigentümer, Verwalter oder Beirat.
- 2Begehung und BestandsaufnahmeGemeinschaftsflächen, Heizzentrale, Dach, Keller und ausgewählte Wohnungen; Unterlagen und Verbräuche.
- 3Sanierungsfahrplan fürs ganze HausFünf Schritte mit Kosten, Förderung, Energiekosten vorher und nachher – aufgeschlüsselt je Wohnung.
- 4EigentümerversammlungWir stellen den Fahrplan vor und beantworten Fragen – dafür gibt es 250 € Zuschuss extra.
- 5Beschluss und FörderantragErst Beschluss, dann Antrag, dann Auftrag mit Förderklausel – in dieser Reihenfolge bleibt die Förderung sicher.
- 6Baubegleitung und NachweisWir begleiten die Ausführung, prüfen Rechnungen und erstellen die Nachweise für BAFA und KfW.

Fahrpläne für Häuser mit 3 bis 27 Wohnungen
Sieben anonymisierte Sanierungsfahrpläne aus Mehrfamilienhäusern: 73 bis 89 % weniger Primärenergie, jedes Haus am Ende mit einer Hülle besser als das Neubau-Referenzgebäude. Drei davon:
Wohnanlage von 1983: 4 Häuser mit je 6 Wohnungen
Mehrfamilienhaus von 1962 mit 27 Wohnungen
Mehrfamilienhaus von 1994 mit 10 Wohnungen
Was es kostet
Richtwerte für Mehrfamilienhäuser. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.
- Begehung, Energiebilanz, fünf Schritte mit Kosten und Förderung
- Kosten und Einsparung je Wohnung
- Zuschuss beantragen wir für Sie
- Fahrplan verständlich erklärt
- Fragen der Eigentümer beantwortet
- Unterlagen für das Protokoll
- Mit allen Pflichtangaben für die Anzeige
- Bedarf in 5–20 Tagen, Eilauftrag möglich
- Verbrauch in 1–3 Tagen
Richtwerte inkl. MwSt., Stand Oktober 2026. Fachplanung und Baubegleitung je nach Umfang ca. 600 € bis ca. 11.900 € und mehr, davon 50 % förderfähig; Förderantrag Heizungstausch ab ca. 830 € zuzüglich Heizlast und Nachweise nach Aufwand. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.
Mehrfamilienhaus, Vermietung und WEG – kurz erklärt
Wer beauftragt die Energieberatung bei einer WEG?
In der Regel die Verwaltung im Auftrag der Gemeinschaft – oft nach einem Beschluss, den Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Den Zuschuss von 850 € beantragen wir für die Gemeinschaft; für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung kommen 250 € dazu.
Was kostet ein Sanierungsfahrplan für ein Mehrfamilienhaus?
Das Honorar liegt je nach Größe und Aufwand bei ca. 2.350–3.850 €. Nach dem Zuschuss von 850 € zahlen Sie ca. 1.500–3.000 €. Die Vorstellung in der Eigentümerversammlung kostet nach dem Zuschuss von 250 € ca. 345 €.
Welche Förderung gibt es für Mehrfamilienhäuser?
Die Energieberatung wird mit 50 % bezuschusst, höchstens 850 € ab drei Wohnungen; die Richtlinie dafür läuft nach heutigem Stand zum 31.12.2026 aus. Dämmung, Fenster und Lüftung bekommen 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € für die erste und 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung im Jahr; mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich diese Höchstbeträge, und auf den Teil darüber gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % gefördert, bis 2.000 € je Wohnung und höchstens 20.000 € je Vorhaben. Der Heizungstausch wird für Vermieter und Gemeinschaften mit 30 % gefördert; die Boni gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Details auf der Seite Fördermittel und Baubegleitung.
Darf ich die Sanierungskosten auf die Miete umlegen?
Nach § 559 BGB dürfen Vermieter bei energetischer Modernisierung 8 % der Kosten je Jahr auf die Miete umlegen, begrenzt auf 3 € je Quadratmeter in sechs Jahren (2 € bei Mieten unter 7 € je Quadratmeter). Nach einem geförderten Heizungstausch sind es nach § 559e BGB 10 % abzüglich der Förderung, höchstens 0,50 € je Quadratmeter. Wir liefern die Kostenaufteilung je Wohnung; die Mieterhöhung selbst prüft Ihr Rechtsbeistand.
Brauche ich bei jeder Neuvermietung einen Energieausweis?
Ja, sobald kein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz). Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. In der Anzeige müssen Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse stehen. Ein Ausweis gilt zehn Jahre.
Muss ich die oberste Geschossdecke dämmen?
Bei vermieteten Wohngebäuden ja: Die oberste Geschossdecke oder das Dach darüber muss einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen (§ 35 Gebäudemodernisierungsgesetz). Die Ausnahme für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen gilt nur, wenn der Eigentümer selbst darin wohnt. Das Gleiche gilt für ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.
Welche Fristen gelten für die Heizung im Mehrfamilienhaus?
In Häusern ab sechs Wohnungen müssen Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden; jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres, nachdem sie 15 Jahre alt sind. Nach dem Einbau einer neuen Heizung ist in diesen Häusern der hydraulische Abgleich mit raumweiser Heizlast Pflicht. Beides erledigen wir – auf Wunsch mit dauerhaftem Heizungsmonitoring.
Was gilt für Heizkostenverteiler und Zähler?
Geräte, die noch nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder getauscht werden (§ 5 Heizkostenverordnung). Mit fernablesbaren Geräten bekommen Mieter monatlich eine Verbrauchsinformation. Ausnahmen gibt es nur bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte.
Kann eine WEG eine energetische Sanierung beschließen?
Ja. Bauliche Veränderungen können nach § 20 WEG beschlossen werden; die energetische Sanierung gehört nicht zu den Maßnahmen, die ein einzelner Eigentümer verlangen kann. Alle Eigentümer tragen die Kosten nach ihren Anteilen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen oder sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert (§ 21 WEG). Unser Fahrplan liefert dafür die Zahlen – auch zur Amortisation.
Betreuen Sie auch Hausverwaltungen mit mehreren Objekten?
Ja. Für Verwaltungen übernehmen wir mehrere Häuser nacheinander – mit einheitlichen Unterlagen je Objekt, einer Übersicht der Fristen und Förderanträgen aus einer Hand. Sagen Sie uns im Erstgespräch, wie viele Häuser es sind und was ansteht.
Energieberatung auch in Ihrer Stadt
Was steht bei Ihrem Haus an?
Nennen Sie uns Objekt, Wohnungszahl und Heizung. Wir melden uns zeitnah für Ihr kostenloses Erstgespräch – gern auch mit Verwaltung oder Beirat.




