Energieberatung · Mehrfamilienhäuser · Düsseldorf

Energieberatung für Mehrfamilienhäuser: Vermieter, Hausverwaltungen und WEG

Vom Sanierungsfahrplan für das ganze Haus bis zur Förderabwicklung – mit Zahlen je Wohnung, die in der Eigentümerversammlung und beim Mieter standhalten.

Auf einen Blick

Sanierungsfahrplan fürs ganze Haus – 850 € Zuschuss ab drei Wohnungen, Eigenanteil ca. 1.500–3.000 €
Vorstellung in der Eigentümerversammlung – 250 € Zuschuss dazu
Förderung – Beratung 50 %, Dämmung 15 %, Heizung ab 30 %, Baubegleitung 50 %
Sieben Beispiele mit 3 bis 27 Wohnungen – ansehen
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Für wen

Drei Perspektiven, ein Haus

Ob eine Wohnung vermietet, zwanzig verwaltet oder gemeinsam besessen: Wir rechnen das ganze Gebäude und liefern die Zahlen so, wie Sie sie brauchen.

Vermieter

  • Pflichten im Blick: Energieausweis, Heizungsprüfung, Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Kosten je Wohnung als Grundlage für die Modernisierungsumlage
  • Förderung so planen, dass sie zur Mieterhöhung passt
  • Rauchwarnmelder-Service und Schornsteinfeger aus einer Hand

Hausverwaltungen

  • Ein Ansprechpartner für alle Objekte – von Düsseldorf bis Neuss
  • Fristen je Haus: Heizungsprüfung bis 30.09.2027, fernablesbare Zähler bis 31.12.2026
  • Unterlagen, die Sie an Eigentümer weitergeben können
  • Fördermittel beantragen wir vor dem Auftrag – mit Förderklausel im Vertrag

Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Sanierungsfahrplan für das ganze Haus statt Flickwerk je Wohnung
  • Wir stellen den Fahrplan in der Eigentümerversammlung vor – mit 250 € Zuschuss
  • Kosten nach Miteigentumsanteilen aufgeschlüsselt
  • Schritte so sortiert, dass jeder Beschluss für sich Sinn ergibt
Leistungen

Was wir für Ihr Mehrfamilienhaus tun

Alles aus einem Büro in Düsseldorf: Energieberater, Schornsteinfeger und Architekten.

Pflichten und Fristen

Was Vermieter einhalten müssen

Die wichtigsten Regeln für vermietete Wohngebäude, am 25.10.2026 im amtlichen Wortlaut geprüft. Wir prüfen, was auf Ihr Haus zutrifft, und erledigen die Nachweise.

30.09.2027Heizungsprüfung ab sechs WohnungenGas- oder Ölheizungen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis dahin geprüft und optimiert werden; jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres nach 15 Betriebsjahren. Wärmepumpen sind ausgenommen.§ 60b GModG
31.12.2026Zähler fernablesbarHeizkostenverteiler und Wärmezähler, die noch nicht fernablesbar sind, müssen bis Jahresende nachgerüstet oder getauscht sein. Mit fernablesbaren Geräten gilt die monatliche Verbrauchsinformation.§ 5 HeizkostenV, § 6a
0,24 W/(m²K)Oberste Geschossdecke dämmenVermietete Wohngebäude müssen die oberste Geschossdecke oder das Dach darüber gedämmt haben. Die Ausnahme gilt nur für selbst bewohnte Häuser mit höchstens zwei Wohnungen.§ 35 GModG
Bei jeder VermietungEnergieausweis vorlegenSpätestens bei der Besichtigung zeigen, nach Vertragsschluss übergeben; in der Anzeige stehen Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.§ 80 und § 87 GModG
Neue HeizungHydraulischer Abgleich ab sechs WohnungenNach dem Einbau einer neuen Heizung ist das System hydraulisch abzugleichen – mit raumweiser Heizlast, geprüften Heizflächen und angepasster Vorlauftemperatur.§ 60c GModG
1 HeizperiodeWärmepumpe prüfen lassenWärmepumpen in Häusern ab sechs Einheiten, eingebaut seit 2024, brauchen nach einer vollen Heizperiode (spätestens nach zwei Jahren) eine Betriebsprüfung – ohne Fernkontrolle alle fünf Jahre erneut.§ 60a GModG

Dazu kommt die Rauchwarnmelderpflicht nach der Landesbauordnung: Melder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die Betriebsbereitschaft liegt beim Mieter, sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt – unser Rauchwarnmelder-Service übernimmt sie für Sie.

Für Vermieter

Was Sie umlegen dürfen

Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt klare Grenzen. Wir liefern die Zahlen dafür: Kosten je Wohnung, Anteil der Förderung, Energieeinsparung. Ob die Mieterhöhung im Einzelfall zulässig ist, prüft Ihr Rechtsbeistand.

8 %der Modernisierungskosten je Jahrbei energetischer Modernisierung – abzüglich ersparter Instandhaltungskosten (§ 559 BGB)
3 € je m²Kappungsgrenze in sechs Jahren2 € je m², wenn die Miete vorher unter 7 € je m² lag; bei Heizungseinbau zusätzlich 0,50 € je m² (§ 559 Abs. 3a BGB)
10 %nach gefördertem Heizungstauschabzüglich der Förderung, pauschal 15 % Erhaltungsanteil, höchstens 0,50 € je m² in sechs Jahren (§ 559e BGB)
Symbolbild (KI-generiert): Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren mit Gerüst während der energetischen Modernisierung
Energetische Modernisierung am Mehrfamilienhaus. Symbolbild (KI-generiert)
So läuft es ab

Vom Erstgespräch zum Beschluss

Bei einer WEG kommt die Eigentümerversammlung dazu – wir sind dabei. Bei Vermietern und Verwaltungen geht es direkt vom Fahrplan in die Umsetzung.

  1. 1
    Erstgespräch am Telefon
    Kostenlos: Haus, Heizung, Fristen, Ziele – mit Eigentümer, Verwalter oder Beirat.
  2. 2
    Begehung und Bestandsaufnahme
    Gemeinschaftsflächen, Heizzentrale, Dach, Keller und ausgewählte Wohnungen; Unterlagen und Verbräuche.
  3. 3
    Sanierungsfahrplan fürs ganze Haus
    Fünf Schritte mit Kosten, Förderung, Energiekosten vorher und nachher – aufgeschlüsselt je Wohnung.
  4. 4
    Eigentümerversammlung
    Wir stellen den Fahrplan vor und beantworten Fragen – dafür gibt es 250 € Zuschuss extra.
  5. 5
    Beschluss und Förderantrag
    Erst Beschluss, dann Antrag, dann Auftrag mit Förderklausel – in dieser Reihenfolge bleibt die Förderung sicher.
  6. 6
    Baubegleitung und Nachweis
    Wir begleiten die Ausführung, prüfen Rechnungen und erstellen die Nachweise für BAFA und KfW.
Symbolbild (KI-generiert): Eigentümerversammlung: Ein Energieberater erklärt am Tisch den Plan eines Mehrfamilienhauses
In der Eigentümerversammlung stellen wir den Fahrplan vor und beantworten Fragen. Symbolbild (KI-generiert)
Aus der Praxis

Fahrpläne für Häuser mit 3 bis 27 Wohnungen

Sieben anonymisierte Sanierungsfahrpläne aus Mehrfamilienhäusern: 73 bis 89 % weniger Primärenergie, jedes Haus am Ende mit einer Hülle besser als das Neubau-Referenzgebäude. Drei davon:

Alle Mehrfamilienhäuser mit Zeichnung und Technik →

Preise

Was es kostet

Richtwerte für Mehrfamilienhäuser. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.

Sanierungsfahrplan (iSFP) ab drei Wohnungen
ca. 1.500–3.000 €
Ihr Anteil nach 850 € Zuschuss (Honorar ca. 2.350–3.850 €)
  • Begehung, Energiebilanz, fünf Schritte mit Kosten und Förderung
  • Kosten und Einsparung je Wohnung
  • Zuschuss beantragen wir für Sie
Vorstellung in der Eigentümerversammlung
ca. 345 €
nach 250 € Zuschuss (595 € vorher)
  • Fahrplan verständlich erklärt
  • Fragen der Eigentümer beantwortet
  • Unterlagen für das Protokoll
Energieausweis Mehrfamilienhaus
ca. 950–1.670 €
Bedarfsausweis; Verbrauchsausweis ab ca. 207 €
  • Mit allen Pflichtangaben für die Anzeige
  • Bedarf in 5–20 Tagen, Eilauftrag möglich
  • Verbrauch in 1–3 Tagen

Richtwerte inkl. MwSt., Stand Oktober 2026. Fachplanung und Baubegleitung je nach Umfang ca. 600 € bis ca. 11.900 € und mehr, davon 50 % förderfähig; Förderantrag Heizungstausch ab ca. 830 € zuzüglich Heizlast und Nachweise nach Aufwand. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.

Das Team der enschotec GmbH in Düsseldorf
Ihr Team

Energieberater, Schornsteinfeger und Architekten

Wir rechnen das Haus, begleiten die Umsetzung und erstellen die Nachweise – ein Büro, ein Ansprechpartner. Bei der Energieberatung sind wir an keine ausführende Firma gebunden.

★★★★★
„Er hat für uns einen Energieausweis erstellt, einen individuellen Sanierungsfahrplan ausgearbeitet und sich außerdem um die gesamte Förderabwicklung gekümmert. Alles lief reibungslos, schnell und professionell.“
Robin Müller · Google-Rezension · 5 Sterne
Häufige Fragen

Mehrfamilienhaus, Vermietung und WEG – kurz erklärt

Wer beauftragt die Energieberatung bei einer WEG?

In der Regel die Verwaltung im Auftrag der Gemeinschaft – oft nach einem Beschluss, den Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Den Zuschuss von 850 € beantragen wir für die Gemeinschaft; für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung kommen 250 € dazu.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan für ein Mehrfamilienhaus?

Das Honorar liegt je nach Größe und Aufwand bei ca. 2.350–3.850 €. Nach dem Zuschuss von 850 € zahlen Sie ca. 1.500–3.000 €. Die Vorstellung in der Eigentümerversammlung kostet nach dem Zuschuss von 250 € ca. 345 €.

Welche Förderung gibt es für Mehrfamilienhäuser?

Die Energieberatung wird mit 50 % bezuschusst, höchstens 850 € ab drei Wohnungen; die Richtlinie dafür läuft nach heutigem Stand zum 31.12.2026 aus. Dämmung, Fenster und Lüftung bekommen 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € für die erste und 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung im Jahr; mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich diese Höchstbeträge, und auf den Teil darüber gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % gefördert, bis 2.000 € je Wohnung und höchstens 20.000 € je Vorhaben. Der Heizungstausch wird für Vermieter und Gemeinschaften mit 30 % gefördert; die Boni gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Details auf der Seite Fördermittel und Baubegleitung.

Darf ich die Sanierungskosten auf die Miete umlegen?

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter bei energetischer Modernisierung 8 % der Kosten je Jahr auf die Miete umlegen, begrenzt auf 3 € je Quadratmeter in sechs Jahren (2 € bei Mieten unter 7 € je Quadratmeter). Nach einem geförderten Heizungstausch sind es nach § 559e BGB 10 % abzüglich der Förderung, höchstens 0,50 € je Quadratmeter. Wir liefern die Kostenaufteilung je Wohnung; die Mieterhöhung selbst prüft Ihr Rechtsbeistand.

Brauche ich bei jeder Neuvermietung einen Energieausweis?

Ja, sobald kein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz). Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. In der Anzeige müssen Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse stehen. Ein Ausweis gilt zehn Jahre.

Muss ich die oberste Geschossdecke dämmen?

Bei vermieteten Wohngebäuden ja: Die oberste Geschossdecke oder das Dach darüber muss einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen (§ 35 Gebäudemodernisierungsgesetz). Die Ausnahme für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen gilt nur, wenn der Eigentümer selbst darin wohnt. Das Gleiche gilt für ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.

Welche Fristen gelten für die Heizung im Mehrfamilienhaus?

In Häusern ab sechs Wohnungen müssen Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden; jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres, nachdem sie 15 Jahre alt sind. Nach dem Einbau einer neuen Heizung ist in diesen Häusern der hydraulische Abgleich mit raumweiser Heizlast Pflicht. Beides erledigen wir – auf Wunsch mit dauerhaftem Heizungsmonitoring.

Was gilt für Heizkostenverteiler und Zähler?

Geräte, die noch nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder getauscht werden (§ 5 Heizkostenverordnung). Mit fernablesbaren Geräten bekommen Mieter monatlich eine Verbrauchsinformation. Ausnahmen gibt es nur bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte.

Kann eine WEG eine energetische Sanierung beschließen?

Ja. Bauliche Veränderungen können nach § 20 WEG beschlossen werden; die energetische Sanierung gehört nicht zu den Maßnahmen, die ein einzelner Eigentümer verlangen kann. Alle Eigentümer tragen die Kosten nach ihren Anteilen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen oder sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert (§ 21 WEG). Unser Fahrplan liefert dafür die Zahlen – auch zur Amortisation.

Betreuen Sie auch Hausverwaltungen mit mehreren Objekten?

Ja. Für Verwaltungen übernehmen wir mehrere Häuser nacheinander – mit einheitlichen Unterlagen je Objekt, einer Übersicht der Fristen und Förderanträgen aus einer Hand. Sagen Sie uns im Erstgespräch, wie viele Häuser es sind und was ansteht.

Kontakt

Was steht bei Ihrem Haus an?

Nennen Sie uns Objekt, Wohnungszahl und Heizung. Wir melden uns zeitnah für Ihr kostenloses Erstgespräch – gern auch mit Verwaltung oder Beirat.

Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf


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