Architektur · Paket 08
Nutzfläche wird Wohnraum Nutzungsänderung in Düsseldorf
Keller, Dachboden, Speicher oder Gewerbefläche sollen Wohnraum werden? Wir prüfen in Düsseldorf und Umgebung die Voraussetzungen vor Ort, planen den Umbau und beantragen die Nutzungsänderung.
- Raumhöhe, Tageslicht, Rettungsweg
- Wärmeschutz nach GModG
- Antrag auf Nutzungsänderung
Wann Sie eine Nutzungsänderung brauchen
Soll ein Raum künftig bewohnt werden, ändert sich seine Nutzung. Dann zählen lichte Raumhöhe, Tageslicht, Rettungsweg und Wärmeschutz.
Keller wird Wohnraum
Aus dem Untergeschoss werden Zimmer oder eine eigene Wohnung.
Dachboden & Speicher
Der ungenutzte Dachraum wird zum Zimmer unter der Schräge.
Laden, Büro, Praxis
Aus einer leer stehenden Gewerbefläche wird eine Wohnung.
Werkstatt & Lager
Ein Nebengebäude oder Lager soll bewohnt werden.
Was wir für Sie übernehmen
Von der ersten Prüfung bis zur Abnahme. Sie beauftragen einzelne Schritte oder alles aus einer Hand.
Bestand & Aufmaß
Fehlen Pläne, messen wir auf und zeichnen Grundriss und Schnitt. Mehr unter Pläne & Flächen.
Raumhöhe & Tageslicht
Höhen und Fenster prüfen wir gleich zu Beginn, bevor geplant wird.
Planungsrecht
Ob Wohnen an diesem Ort zulässig ist, klären wir anhand von Bebauungsplan und Baugesetzbuch.
Brandschutz & Rettungswege
Zweiter Rettungsweg und Bauteile passend zur Gebäudeklasse, bis zu den Rauchwarnmeldern.
Wärmeschutz nach GModG
Dämmung und Nachweis für die neuen beheizten Räume, mit der Energieberatung aus demselben Haus.
Luftdichtheit
Auf Wunsch prüfen wir die neue Hülle mit einem Blower-Door-Test.
Antrag
Bauvorlagen und Nachweise stellen wir zusammen und beantragen die Nutzungsänderung. Siehe auch Bauantrag.
Fachplanung & Umbau
Statik und Haustechnik koordinieren wir, bei großen Eingriffen bis zur Kernsanierung.
So läuft es ab
Fünf Stufen, angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI. Sie beauftragen alles oder einzelne Stufen.
- 01LPH 1
Ortstermin
Wir sehen uns Räume, Zugang und vorhandene Unterlagen an und klären Ihr Ziel.
Bestand · Unterlagen · Ziel
- 02LPH 2–3
Prüfung & Entwurf
Raumhöhe, Licht, Rettungsweg und Wärmeschutz prüfen, dann den Grundriss entwerfen.
Machbarkeit · Varianten · Entwurf
- 03LPH 4
Antrag
Bauvorlagen und Nachweise für die Nutzungsänderung einreichen und mit dem Bauamt abstimmen.
Bauvorlagen · Nachweise · Bauamt
- 04LPH 5–7
Ausführung & Vergabe
Details für Dämmung, Fenster und Brandschutz planen, Angebote einholen und vergleichen.
Details · Leistungsverzeichnis · Vergabe
- 05LPH 8
Bauüberwachung
Auf Wunsch überwachen wir den Umbau und dokumentieren ihn bis zur Abnahme.
Baustelle · Mängel · Abnahme
Was Gesetz und Bauordnung verlangen
Die wichtigsten Punkte im Überblick. Die Links führen zum amtlichen Wortlaut.
- 1
Lichte Raumhöhe
Wir messen Keller und Dachraum auf und gleichen die Höhen mit der Landesbauordnung NRW ab.
- 2
Tageslicht
Reichen die Fenster nicht, planen wir größere Öffnungen oder einen Lichtschacht.
- 3
Rettungsweg
Wie Sie im Brandfall ins Freie kommen, legen wir von Anfang an fest.
- 4
Wärmeschutz
Für neu beheizte Räume begrenzt § 39 GModG den Wärmeverlust über die Außenbauteile.
- 5
Rauchwarnmelder
Pflicht in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren mit Rettungswegen (§ 47 Abs. 2 BauO NRW).
Bauordnung NRW
- NutzungsänderungWird ein Raum künftig bewohnt, ändert sich seine Nutzung. Meist ist sie zu beantragen.
- AufenthaltsräumeEntscheidend sind lichte Raumhöhe, Tageslicht und ein zweiter Rettungsweg.
- Fassung ab 01.09.2026Welche Regeln für Ihr Vorhaben gelten, prüfen wir am aktuellen Gesetzestext.
Planungsrecht (BauGB)
- § 29 Abs. 1 BauGBAuch für Nutzungsänderungen gelten die §§ 30 bis 37 BauGB.
- § 34 Abs. 3a BauGBIm bebauten Ortsteil kann für Umnutzungen zu Wohnzwecken im Einzelfall vom Einfügen abgewichen werden, unter Bedingungen.
- § 246e BauGBBis Ende 2030 sind mit Zustimmung der Gemeinde Abweichungen für Umnutzungen zu Wohnzwecken möglich.
Rauchwarnmelder
- § 47 Abs. 2 BauO NRWSchlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen: je mindestens ein Rauchwarnmelder.
- BetriebFür die Betriebsbereitschaft sorgen die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt das selbst.
Wärmeschutz (GModG)
- § 39 Abs. 1 GModGAusbau um beheizte Räume: bei Wohngebäuden höchstens das 1,2-Fache des Transmissionswärmeverlusts des Referenzgebäudes.
- § 39 Abs. 2 GModGMehr als 50 m² zusammenhängende neue Nutzfläche: zusätzlich sommerlicher Wärmeschutz nach § 14.
Nachweis & Vorrang
- § 92 Abs. 2 GModGErfüllungserklärung an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Die Pflicht gilt auch beim Ausbau nach § 39.
- § 34 Abs. 2 GModGDie Anforderungen an Bestandsgebäude gelten nicht, soweit sie Vorschriften zu Standsicherheit, Brand-, Schall-, Arbeits- oder Gesundheitsschutz entgegenstehen.
Passt dazu
- Bauvoranfrage & Bauantrag
- Anbau, Aufstockung, Dachausbau
- Pläne & Flächen
- Kernsanierung mit Fachplanung
- Energieberatung
- Blower-Door-Test
Stand: Oktober 2026. Gesetze sind kostenfrei einsehbar. Welche Fassung und welches Verfahren für Ihr Vorhaben gelten, klären wir im Einzelfall.
Das sollten Sie bereitlegen
Je mehr wir vorab sehen, desto schneller wissen Sie, was möglich ist. Was fehlt, klären wir gemeinsam.
- 1
Baugenehmigung und Pläne
Alte Genehmigung, Grundrisse und Schnitte. Fehlen Pläne, messen wir auf: Pläne & Flächen.
- 2
Fotos
Raum, Fenster, Treppe und Zugang, gern vorab an info@enschotec.de.
- 3
Ihr Ziel
Wofür der Raum genutzt werden soll und ob Sie vermieten möchten.
- 4
Energieausweis oder Sanierungsfahrplan
Falls vorhanden. Ein Sanierungsfahrplan hilft bei der Planung des Wärmeschutzes.
- 5
Bei Wohnungseigentum
Teilungserklärung und Aufteilungsplan, damit klar ist, wem der Raum gehört.
Kurz erklärt
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 454 286 0.
Brauche ich eine Genehmigung, um Keller oder Dachboden zu Wohnraum auszubauen?
In den meisten Fällen ja: Wird ein Raum künftig bewohnt, ändert sich seine Nutzung, und die Nutzungsänderung ist zu beantragen. Welches Verfahren die Landesbauordnung NRW für Ihr Vorhaben vorsieht, klären wir im Erstgespräch.
Wann kann aus einem Keller oder Dachboden Wohnraum werden?
Entscheidend sind lichte Raumhöhe, ausreichend Tageslicht, ein zweiter Rettungsweg und der Wärmeschutz nach GModG. Wir prüfen die Voraussetzungen vor Ort und sagen Ihnen, was nötig ist.
Was verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz beim Ausbau?
Wird ein Gebäude um beheizte Räume ausgebaut, darf bei Wohngebäuden der Transmissionswärmeverlust der neuen Außenbauteile höchstens das 1,2-Fache des Referenzgebäudes betragen (§ 39 Abs. 1 GModG). Kommen mehr als 50 m² zusammenhängende Nutzfläche hinzu, ist auch der sommerliche Wärmeschutz einzuhalten (§ 39 Abs. 2).
Muss ich nach dem Ausbau etwas bei der Behörde einreichen?
Für den Ausbau nach § 39 GModG gilt die Pflicht zur Erfüllungserklärung ebenfalls (§ 92 Abs. 2 GModG). Sie geht an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Den Wärmeschutz planen wir mit unserer Energieberatung aus demselben Haus.
Brauche ich in den neuen Räumen Rauchwarnmelder?
Werden sie Schlafräume oder Kinderzimmer, ja. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben (§ 47 Abs. 2 BauO NRW). Montage und Wartung übernimmt auf Wunsch unser Rauchmelder-Service.
Kann ich ein Ladenlokal oder Büro in eine Wohnung umwandeln?
Das hängt zuerst vom Planungsrecht ab, denn auch für Nutzungsänderungen gelten die §§ 30 bis 37 BauGB (§ 29 Abs. 1 BauGB). Für Umnutzungen zu Wohnzwecken sieht das Baugesetzbuch Abweichungsmöglichkeiten vor, etwa § 34 Abs. 3a und bis Ende 2030 mit Zustimmung der Gemeinde § 246e BauGB.
Was kostet die Planung einer Nutzungsänderung?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Die Planung bieten wir in der Regel als Pauschalangebot an und nennen Ihnen die Kosten vorab.
Übernehmen Sie auch den Umbau?
Wir planen, schreiben die Arbeiten aus und begleiten den Umbau auf Wunsch bis zur Abnahme. Die Arbeiten führen Fachfirmen aus, von denen wir unabhängig sind.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Im Raum Düsseldorf, Neuss, Hilden, Monheim am Rhein, Langenfeld, Leverkusen und Umgebung. Wir kommen persönlich zu Ihnen vor Ort.
Alle Leistungspakete
Sie beauftragen einzelne Pakete oder alles aus einer Hand. Den Überblick finden Sie auf der Seite Architektur.
- Paket 01Bauvoranfrage & BauantragAnsehen
- Paket 02Wohnraumerweiterung & AnbauAnsehen
- Paket 03Ausschreibung, Vergabe & AngebotsprüfungAnsehen
- Paket 04AbgeschlossenheitsbescheinigungAnsehen
- Paket 05Pläne & FlächenAnsehen
- Paket 06VisualisierungenAnsehen
- Paket 07Kernsanierung mit FachplanungAnsehen
- Paket 08Nutzfläche wird WohnraumSie sind hier
Wohnraum schaffen, wo schon gebaut ist.
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben, wir melden uns zeitnah. Fotos, Pläne oder die alte Baugenehmigung bringen Sie gern zum kostenlosen Erstgespräch mit.
Kostenloses Erstgespräch
Telefonisch und unverbindlich.
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Düsseldorf, Neuss, Hilden, Monheim, Langenfeld, Leverkusen.
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